II. Philosophische Grundlagen des Rechts


(9) Rechts- und Sozialphilosophie
Die Vorlesung behandelt einführend zentrale systematische Fragen der Rechtsphilosophie, etwa die Fragen „Was ist Recht?“ und „Was ist Ge-rechtigkeit?“. Aber auch ausgewählte historische Theorien und anwendungsorientierte Fragen wie die Radbruch’sche Formel sind Gegenstand dieser Vorlesung.

(10) Geschichte der Rechtsphilosophie
Die Vorlesung behandelt die wesentlichen großen Denker und ihre Wer-ke in der rechtsphilosophischen Tradition, angefangen bei den Vorsok-ratikern, Platon und Aristoteles, über die Stoiker, Thomas v. Aquin, Gro-tius, Hobbes, Pufendorf, Locke, Rousseau bis hin zu Kant, Hegel und Radbruch.

(11) Theorie und Methoden des Rechts
Die Vorlesung behandelt die Rechtstheorie und die Methodenlehre. Die Rechtstheorie analysiert die fundamentalen Strukturen des Rechts, etwa seine Systembildung, seine Begriffsprägung, seine Sprache und seine Erkenntnisgewinnung. Die Juristische Methodenlehre erläutert als Verbindungsglied zwischen Rechtsphilosophie und Rechtsdogmatik juristische Methoden der Rechtsfindung wie Auslegung, Analogie, Rechtsfortbildung etc.

(12) Kolloquium zur Rechts- und Sozialphilosophie
In dem Kolloquium werden aktuelle Forschungsarbeiten der Rechtsphilosophie diskutiert. Dies geschieht zum einen in Form der Lektüre entsprechender Texte bzw. Bücher, zum anderen in der Diskussion von Vorträgen.

(13) Lektüre philosophischer Texte
Diese Veranstaltungsform dient der akribischen und textinterpretatorischen Lektüre zentraler historischer, aber auch aktueller Texte der Rechtsphilosophie.