Info zu älteren Promotionsordnungen
Seit 01.10.2019 keine Verfahren mehr nach den Promotionsordnungen von 2002 und davor
In der im Oktober 2015 in Kraft getretenen neuen Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät ist in § 34 Abs. 3 S. 4 geregelt, dass Prüfungen nach einer der älteren Promotionsordnungen, d. h. von 2002 und davor, letztmalig im Sommersemester 2019 durchgeführt werden. Promovierende, die ihr Verfahren nach einer dieser Ordnungen begonnen hatten und danach auch beenden wollten, hatten somit noch bis zum 30.09.2019 Zeit, ihre Prüfungen (Dissertation und mündliche Prüfung) zu absolvieren. Seit 01.10.2019 sind keine Prüfungen unter den älteren Ordnungen mehr möglich.