Laufende Drittmittelprojekte

„Wandel im und durch Recht – Digitale Transformation und Klimawende“

Das von Frau Prof. Dr. Angela Schwerdtfeger gemeinsam mit Prof. Dr. Roland Broemel, Maîtrise en Droit, und Prof. Dr. Mareike Schmidt, LL.M., durchgeführte Projekt wird von der Volkswagen-Stiftung 2 Jahre lang im Programm "NEXT – Rechtswissenschaften zwischen Normativität und Wirklichkeit" gefördert.
Es wird untersucht, wie Wirklichkeitsbeschreibungen anderer Disziplinen im Recht methodisch verarbeitet werden. Als kontrastierende Analysefolien für die Untersuchung dienen mit der digitalen Transformation und dem Klimawandel zwei grundlegende und komplexe Veränderungen der Wirklichkeit. Eine vergleichende Analyse des rechtlichen Umgangs mit diesen Wandlungsprozessen soll auf der einen Seite übergreifende, über eine bereichsspezifische Sonderdogmatik hinausgehende methodische Ansätze zum Einbezug von komplexen und divergierenden Wissensbeständen anderer Disziplinen aufzeigen. Zum anderen soll der Vergleich für Spezifika sensibilisieren, vor allem für die mediale Transformation der Rechtsanwendung selbst durch Legal-Tech sowie für Rechtsetzungsprozesse angesichts ungewisser (Kausal-)Zusammenhänge bei Maßnahmen zur Treibhausgasreduktion. Zudem bewirkt die digitale Transformation in erster Linie einen Wandel im Recht durch Veränderungen der Gegenstandsbereiche und der medialen Rahmenbedingungen, während der Klimawandel nach einem gesellschaftlichen Wandel durch Recht verlangt. Anhand einer teilrechtsgebietsübergreifenden Analyse des methodischen Umgangs mit diesen Herausforderungen sollen Impulse für die dogmatikbezogene Methodik und ihren rationalen Umgang mit strukturellem Gesellschaftswandel entwickelt werden. Aufbauend auf einer Beschreibung des Wandels der Wirklichkeit werden dazu mit der Rechtsdogmatik, der Methodik der Rechtsanwendung und der Gesetzgebungslehre drei methodische Dimensionen analysiert. Diese werden durch Lehrkonzepte ergänzt, die den resultierenden Veränderungsbedarf im Jurastudium adressieren.

Wissenschaftliche Begleitung der Entwicklung des Rechtsschutzes in Umweltangelegenheiten auf europäischer, internationaler und nationaler Ebene in der 20. Legislaturperiode

Umfang und Anwendungsbereich der Umweltverbandsklage in Deutschland werden durch europa- und völkerrechtliche Vorgaben geprägt. Deutschland hat sich durch Unterzeichnung der Aarhus-Konvention zur Umsetzung der dort gewährten Rechtsschutz- und Partizipationsgarantien verpflichtet. Die Umsetzung dieser völkerrechtlichen Verpflichtungen in das nationale Recht, konkret in das bestehende System des Verwaltungsrechtsschutzes, ist in der Vergangenheit mehrfach vom Gerichtshof der Europäischen Union wie auch von Organen der Aarhus-Konvention als nicht ausreichend gerügt worden. Im Auftrag des BMUV und des UBA geht Frau Prof. Dr. Angela Schwerdtfeger gemeinsam mit dem Unabhängigen Institut für Umweltfragen (UfU) und weiteren Kooperationspartnern offenen Fragen zum Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten, insbesondere zu Verbandsklagen nach. Ein Schwerpunkt der Forschung von Angela Schwerdtfeger im Projekt liegt dabei auf Rechtsentwicklungen auf der Ebene des Europäischen Unionsrechts, insbesondere der Aarhus-Verordnung und der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III).