Medizinische Versorgung und Notrufnummern

  • Feuerwehr, Rettungsdienst 112: bei schweren Unfällen, Herzschmerzen (Infarkt) und Kollaps, Luftnot, Bewusstlosigkeit, Lähmungen und akuten Schmerzen
  • Polizei 110: bei Gefahr für die eigene oder fremde Person, Verkehrsunfälle, Straftaten
  • Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117: bei schwerer Krankheit außerhalb der Öffnungszeiten von Arztpraxen
  • Giftnotrufzentrale 0551 19240: bei Vergiftungen
  • Apotheken-Notdienst 0800 0022833

Die Nummern 110 und 112 können Sie kostenlos von jedem deutschen Telefon oder Mobiltelefon aus anrufen, auch ohne SIM-Karte oder PIN-Nummer. Sie müssen keine Ortsvorwahl wählen. Diese Nummern gelten in ganz Deutschland. Wenn Sie von einem internationalen Mobiltelefon aus anrufen, müssen Sie die Ländervorwahl 0049 für Deutschland vorwählen.

Wenn Sie die Polizei kontaktieren wollen, es sich aber nicht um einen Notfall handelt, wenden Sie sich an die Polizeidirektion Göttingen: Groner Landstraße 51, 37081 Göttingen, Tel. 0551 - 491-0.

In Deutschland sucht man ein Krankenhaus nur in Notfällen auf oder dann, wenn man außerhalb der regulären Sprechzeiten dringend einen Arzt oder eine Ärztin braucht (Notfallambulanz). Wenn es kein Notfall ist, kontaktieren Sie Ihren Hausarzt oder ggf. direkt einen Facharzt. Recherchieren Sie online die Kontaktdaten Göttinger Ärzte.

Das Welcome Centre unterstützt Sie bei der Suche nach Ärzt*innen in Göttingen, die Englisch oder andere Sprachen sprechen.

Wenn Sie nachts, am Wochenende oder an Feiertagen dringend einen Arzt benötigen, wenden Sie sich an die Notdienstzentrale Göttingen-Stadt oder kontaktieren Sie den Ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117).

Haben Sie akute Zahnschmerzen außerhalb der Öffnungszeiten Ihrer Zahnarztpraxis, kontaktieren Sie bitte den Notdienst der niedergelassenen Zahnärzte.

In Deutschland werden Arzneimittel (inklusive Schmerzmittel) nur in Apotheken verkauft.

Einige Medikamente sind verschreibungspflichtig – Sie bekommen diese Medikamente nur mit einem Rezept von einem*r Arzt oder Ärztin. Die gesetzlichen Regeln für das Ausstellen von Rezepten sind in Deutschland sehr streng. Viele Medikamente wie z.B. Antibiotika, die Sie in Ihrem Heimatland vielleicht in normalen Geschäften kaufen können, müssen in Deutschland von Ärzt*innen per Rezept verschrieben werden. Einige wenig potente Medikamente, z.B. Kopfschmerztabletten oder leichte fiebersenkende Arzneimittel, sind aber in Apotheken ohne Rezept erhältlich.

Öffnungszeiten

Apotheken haben zu den normalen Ladenöffnungszeiten geöffnet (werktags 09:00 bis 18:30 Uhr; samstags von 09:00 bis 13:00 Uhr), im Stadtzentrum oder in Einkaufszentren auch länger. Nachts und am Wochenende gibt es immer eine Apotheke, die geöffnet hat (Notdienstapotheke). Die aktuelle Notdienstapotheke finden Sie hier oder über den Notdienstplan im Schaufenster einer Apotheke.

Kostenübernahme

Wenn Sie eine deutsche, gesetzliche Krankenversicherung haben, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente. Sie müssen in der Apotheke nur eine geringe Zuzahlung zahlen. Arzneimitteln für Kinder sind ohne Zuzahlung erhältlich.

Wenn Sie eine private Krankenversicherung haben, bezahlen Sie das Medikament und reichen den Beleg und das Rezept anschließend zur Erstattung bei Ihrer Krankenkasse ein.

In Deutschland sucht man ein Krankenhaus nur dann auf, wenn Notfälle eintreten, wenn akuter und dringender Behandlungsbedarf außerhalb der regulären Sprechzeiten der Arztpraxen besteht oder wenn ein Arzt oder eine Ärztin Sie zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus überwiesen hat. Alle Krankenhäuser sind für alle versicherten Patient*innen offen. Einzelne Privatkliniken behandeln nur privat versicherte Patient*innen.

Wenn Sie planmäßig in ein Krankenhaus gehen, bringen Sie Ihre Versichertenkarte, den Einweisungsschein Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin und ärztliche Dokumente (Impfpass, Allergiepass, Vorbefunde etc.) mit. Nehmen Sie auch wichtige Telefonnummern, etwas Geld, ein Nachthemd bzw. Pyjama, Handtücher und Hygieneartikel mit. Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten für Übernachtung und Behandlung. Gesetzlich versicherte Patient*innen zahlen eine geringe Pauschale für die ersten 28 Tage ihres Aufenthalts im Krankenhaus. Je nach Krankenversicherung (gesetzlich oder privat) bekommen Sie ein Einzel- oder Doppelzimmer.

Krankenhäuser, die eine Notfallambulanz haben:

Universitätsklinikum
Robert-Koch-Str. 40
37075 Göttingen
Tel.: 0551 / 39-8605

Evangelisches Krankenhaus Weende e.V.
An der Lutter 24
37083 Göttingen
Tel.: 0551 / 51 79 90

Weitere Krankenhäuser finden Sie hier.

Kontakt:

Abteilung Göttingen International
Welcome Centre

Von-Siebold-Straße 4
37075 Göttingen

E-Mail: welcome@uni-goettingen.de

Das Team des Welcome Centre
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