NACHTEILSAUSGLEICH




Bei der Inanspruchnahme von Nachteilsausgleich im Prüfungsmanagement (z.B. für chronisch Kranke oder Studierende mit Behinderung) gibt es Fristen zu beachten, damit die Vergünstigungen gewährt werden können. Diese Fristen liegen zum Teil deutlich früher als die allgemeinen Fristen für die Anmeldung von Prüfungsleistungen. Beachten Sie diese daher bitte unbedingt und wenden Sie sich bei Rückfragen an das Prüfungsamt.