Nach Beendigung der "Corona-Pandemie" wird die Berechnung der „ersten vier Fachsemester“ zur Notenverbesserung gem. § 6 Abs.3 Satz 3 der Rahmenprüfungsordnung für Bachelorstudiengänge der WIWI-Fakultät wie folgt geregelt:


Alle Kohorten der Erstsemester WiSe 18/19 bis SoSe 2020 erhalten zur Berechnung der „ersten vier Fachsemester“ vier Semester Verlängerung: Das SoSe 2020, das WiSe 20/21, das SoSe 2021 und das WiSe 21/22 werden nicht mitgezählt.


Alle Erstsemester des WiSe 20/21 erhalten zur Berechnung der „ersten vier Fachsemester“ drei Semester Verlängerung: Das WiSe 20/21, SoSe 2021 und das WiSe 21/22 werden nicht mitgezählt.


Alle Erstsemester des SoSe 2021 erhalten zur Berechnung der „ersten vier Fachsemester“ zwei Semester Verlängerung: Das SoSe 2021 und das WiSe 21/22 werden nicht mitgezählt.


Alle Erstsemester des WiSe 21/22 erhalten zur Berechnung der „ersten vier Fachsemester“ ein Semester Verlängerung: Das WiSe 21/22 wird nicht mitgezählt.


Alle Erstsemester ab dem SoSe 2022 erhalten zur Berechnung der „ersten vier Fachsemester“ keine Verlängerungen.


Gem. Satz 4 muss eine Wiederholung der Klausur innerhalb von zwölf Monaten nach Bekanntgabe des erstmaligen Bestehens erfolgen.
Für alle Klausuren, die bis zum 30.9.2021 geschrieben worden sind, wird eine Wiederholungsfrist von 18 Monaten gewährt.