Notfallstipendium der Graduiertenschule Forst- und Agrarwissenschaften (GFA)



Die Graduiertenschule Forst- und Agrarwissenschaften vergibt, ein Notfall-Stipendium an Promovierende der Graduiertenschule, deren Promotion sich voraussichtlich um wenigstens einen Monat auf Grund von Umständen, die nicht durch die*den Promovierende*n zu vertreten sind (z.B. die SARS-CoV-2-Pandemie im Jahr 2020), verzögert und die eine Finanzierung zum Abschluss ihrer Promotion benötigen.

Die Förderung erfolgt für bis zu 3 Monate zum Abschluss der Promotion bei einer Förderhöhe von 934 Euro pro Monat. Sie richtet sich nach dem monatlichen Bedarf gemäß Bundesausbildungsförderungsgesetz. Eine Kinderzulage auf Basis der "Richtlinie zur Vergabe von Stipendien der Georg-August-Universität" wird vergeben. Diese Beträgt 400 Euro für das Erste und 100 Euro für jedes weitere Kind.

Voraussetzungen für den Antrag sind:

  • Zulassung als Doktorand*in in einer GFA-Fakultät und Immatrikulation an der Georg-August-Universität
  • Mitgliedschaft in der GFA
  • Die Dissertation muss zum Zeitpunkt der Förderung kurz vor Abschluss sein. Eine vorliegende Anmeldung zur Prüfung erhöht die Chance auf Bewilligung des Stipendiums.
  • Promovierende aus Promotionsprogrammen, die eigene Abschlussförderungen vorsehen, können sich nur bewerben, wenn eine Förderung im Programm nicht möglich ist (Begründung bitte beifügen).
  • Die förderungsfähige Phase endet mit der Disputation.
  • Eine mindestens dreijährige Finanzierung für das Projekt muss bestanden haben.
  • Die Verzögerung im Promotionsverlauf tritt auf Grund von Umständen, die nicht durch die*den Promovierende*n zu vertreten sind, ein.
  • Keine Vergabe im direkten Anschluss an ein Arbeitsverhältnis an der Universität, sofern hierdurch ein ansonsten nicht fortsetzbares Arbeitsverhältnis verlängert würde.

Der Antrag muss enthalten:

  • Aktualisierter tabellarischer Lebenslauf und bisherige Abschlusszeugnisse in Kopie
  • Begründung für das erforderliche Notfall-Stipendium (insgesamt höchstens 8 Seiten), die folgende Punkte enthalten soll:
    • Beginn des Promotionsprojekts und bisherige Finanzierung
    • genaue Darstellung, wie weit die Promotion fortgeschritten ist, welche Teile abgeschlossen sind, welche Schritte geplant sind und wann genau diese realistisch abgeschlossen werden können
    • Titel und aktuelles Inhaltsverzeichnis der Dissertation, aus dem der Arbeitsstand und die nächsten Schritte ersichtlich sind
    • Arbeits- und Zeitplan für die beantragte Förderperiode
    • Gründe für die eingetretene Verzögerung im Promotionsverlauf
    • wenn vorhanden Darstellung zusätzlicher Gründe für eine Förderung (z.B. Zeitdruck aufgrund des Aufenthaltsstatus´, Bedarf an Assistenz, Kinderbetreuungsaufgaben)
    • ggf. Darstellung weiterer wissenschaftlicher Gründe, die für die Förderung sprechen (z.B. Cotutelle, bisherige Auszeichnungen).
  • Stellungnahme der Promotionsbetreuerin / des Promotionsbetreuers mit Kontaktdaten. Diese Stellungnahme soll Auskunft darüber geben, warum die Förderung sinnvoll sowie notwendig ist, auf welche Gründe die Verzögerung im Promotionsverlauf zurückzuführen ist und welche alternativen Finanzierungsquellen geprüft wurden. Zudem soll eingeschätzt werden, ob und bis wann der Abschluss des Promotionsprojektes realistisch zu erwarten ist.
  • Erklärung über Ihre finanzielle Situation und die ihrer engeren Familie: Welches Einkommen haben Sie in welcher Höhe aus welcher Quelle? Welche Kosten werden ggf. von anderen Institutionen übernommen?
  • Immatrikulationsbescheinigung der Universität Göttingen

Jedes promovierende Mitglied der GFA kann einen Antrag als PDF an gfa@uni-goettingen.de stellen.