Prof. Dr. Dr. hc Volker Lipp: Mitarbeit an Stellungnahme des Deutschen Ethikrates "Stärkung von Suizidprävention und Selbstbestimmung"

Deutscher Ethikrat: Stärkung von Suizidprävention und Selbstbestimmung


Am 22. September 2022 stellte der Deutsche Ethikrat in der Bundespressekonferenz in Berlin seine Stellungnahme „Suizid – Verantwortung, Prävention und Freiverantwortlichkeit“ vor. Damit verfolgt der Rat drei zentrale Anliegen: ein angemessenes Bewusstsein für die Vielschichtigkeit von Suizidalität schaffen, die Voraussetzungen freiverantwortlicher Suizidentscheidungen präzisieren und die unterschiedlich gelagerten Verantwortungen verschiedener Akteurinnen und Akteure im Kontext von Suizidentscheidungen und -prävention aufzeigen. Die Stellungnahme entstand unter Mitarbeit des geschäftsführenden Leiters des Medizinrechts Göttingen und stellvertretenden Vorsitzenden des Deutschen Ethikrates Prof. Dr. Dr. hc Volker Lipp.

Der Deutsche Ethikrat hat sich in der Vergangenheit bereits in zwei Ad-hoc-Empfehlungen, auch in Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020, mit Fragen der Suizidassistenz beschäftigt und betont bei dieser aktuellen Stellungnahme erneut die Bedeutung der Suizidprävention.

Anhand ausgewählter Fallvignetten veranschaulicht der Ethikrat die personalen, sozialen und gesellschaftlichen Seiten von Suizidalität, um die Möglichkeiten und Grenzen des Einflusses auf freiverantwortliche Suizidentscheidungen sowie mögliche Interventionsformen auszuloten. Dabei wird deutlich, dass in aller Regel ein längerer Prozess innerer und äußerer Einengungen und Belastungen den Suizidgedanken vorausgeht, aber keineswegs notwendig und unmittelbar in einer Suizidhandlung resultieren muss.

Die Motive eines Suizidgedankens reichen von individuellen Faktoren bis hin zu sozialen und gesellschaftlichen Umwelteinflüssen. Die Dynamik von Suizidgedanken und suizidalen Handlungen unterstreicht die Bedeutung einer Suizidprävention, die mögliche Risikofaktoren angemessen in den Blick nimmt. Dennoch weist der Ethikrat darauf hin, dass eine freiverantwortliche Entscheidung rechtlich und ethisch auch dann als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts zu respektieren ist, wenn es um die Beendigung des eigenen Lebens geht. Aufgrund ihrer Irreversibilität müssen freiverantwortliche Suizidentscheidungen jedoch einem besonders hohen Maß an Selbstbestimmung genügen. Das setzt eine hinreichende Kenntnis der entscheidungserheblichen Gesichtspunkte und die Fähigkeit voraus, diese Punkte ausreichend und realitätsbezogen zu bewerten und gegeneinander abzuwägen. Ebenso braucht es eine hinreichende Überlegtheit, Festigkeit und Eigenständigkeit der Entscheidung.

Zwar herrscht im Ethikrat kein klarer Konsens darüber, wann genau ein solch hinreichendes Maß an Selbstbestimmung erreicht ist, jedoch dürften die Anforderungen an die Freiverantwortlichkeit der betroffenen Person nicht den Verfügungsspielraum über ihr Leben nehmen. Auf der Ebene professioneller und alltagsweltlicher Einzelpersonen liegt die Letztverantwortung bei der suizidalen Person. Allerdings tragen auch An- und Zugehörige sowie Fachkräfte Verantwortung dafür, Perspektiven auf alternative Handlungs- und Entscheidungsoptionen zu eröffnen und somit freiverantwortliche Entscheidungen zu ermöglichen. Die Verantwortung von Einrichtungen sieht der Ethikrat vor allem darin, ihre Angebote konsequent an den Zielen der Suizidprävention zu orientieren und Lebensbindungen zu stärken. Sollte sich allerdings der Suizidwunsch einer Person zu einem festen, freiverantwortlichen Willen verdichten, kann Suizidassistenz angeboten werden.

Einrichtungen sollten ihr Leitbild um Überlegungen zur Sterbekultur weiterentwickeln. So machen sie transparent, ob und gegebenenfalls wie in ihrem Haus mit Suizidassistenz umgegangen wird. Gesamtgesellschaftliche und staatliche Institutionen stehen demgegenüber vor allem in der Verantwortung, eine umfassende Suizidprävention zu ermöglichen – über die gesamte Lebensspanne, in allen relevanten Lebensbereichen, zeitnah und flächendeckend. Nur wenn alle beteiligten Akteurinnen und Akteure sich vernetzen, kann es gelingen, Personen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen und den anspruchsvollen Anforderungen an freiverantwortliche Entscheidungen Rechnung zu tragen.

Der vollständige Wortlaut der Stellungnahme „Suizid – Verantwortung, Prävention und Freiverantwortlichkeit“ ist abrufbar unter: https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publikationen/Stellungnahmen/deutsch/stellungnahme-suizid.pdf

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.