Quo vadis Abschiebungen in Deutschland?!
Svenja Schurade, Selmar Krug
Mit diesem Faktencheck stellen wir der sich wieder intensivierenden politischen Debatte um Abschiebungen in Deutschland zentrale Fakten und Erkenntnisse aus unseren Forschungen* zur deutschen Rückkehrpolitik entgegen.
So lässt sich hinter den seit 2015 immer offensiver geführten Debatten um Abschiebungen ein längerfristiges strategisches Campaigning erkennen. Eine maßgebliche Rolle kommt in diesem Zusammenhang der früheren AG Rück zu: Eine seit 1993 bestehende Bund-Länder Arbeitsgruppe zur Evaluierung der Rückkehrpolitiken, die - inzwischen aufgegangen im Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) - basierend auf internen Analysen Strategien und Forderungen zur Forcierung von Rückkehrpolitiken ausgearbeitet hat, deren Rationalitäten in den Gesetzesänderungen der letzten Jahre aufscheinen (Schurade et. al. 2025a).
In diesem Zusammenhang hat die AG Rück (2011, S.4) eine aktive Zivilgesellschaft, die seit Jahrzehnten solidarische Unterstützungsarbeit für Geflüchtete leistet und gegen Abschiebungen und für das Recht zu Bleiben aktiv ist, als problematischen Störfaktor erkannt. Um der zivilgesellschaftlich vorherrschenden (tendenziell eher) ablehnenden Haltung gegen Abschiebungen etwas entgegen zu setzen, forderte die AG Rück bereits 2011 (S.15), dass „das Thema „Rückführung“ als wichtiges ordnungsrechtliches Element publizistisch offensiv vertreten werden [soll]“.
Diese offensiv geführte Kampagne für mehr Abschiebungen wird seit 2015 massiv forciert. Die Argumentationen bedienen sich dabei drei zentraler Narrative (Hänsel et. al. 2020, Schurade et. al. 2025a): Die soziale Infrastruktur sei erstens überfordert, Abschiebungen seien zweitens unerlässlich zur Einhaltung von Ordnung und Rechtsstaatlichkeit und Abschiebungen dienten drittens der öffentlichen Sicherheit. Zentral ist dabei die Erzählung, es gäbe eine „Vollzugslücke“. Alle diese Erzählungen werden im Folgenden vor dem Hintergrund unserer empirischen Forschungen kommentiert und widerlegt.
Die „Vollzugslücke“ basiert auf falschen Zahlenspielen
Richtig ist, dass seit Jahren die Hälfte bis Zwei Drittel der Abschiebungen im Vollzug scheitern - zusätzlich können viele Abschiebungen von sogenannten „Ausreisepflichtigen“ auf Grund bürokratischer Hürden und Voraussetzungen gar nicht erst eingeleitet werden (BT-Drs. 20/5795, 20/9796, 20/890).
Dies wird zu einem „Vollzugsproblem“ stilisiert, das mit falschen Zahlenspielen agiert. So werden immer wieder vermeintlich belastbare Zahlen zu sogenannten „Ausreisepflichtigen“ benannt, um zu veranschaulichen, welch massiver Rückstand an Abschiebungen vermeintlich herrsche.
Die Gruppe der formal „Ausreisepflichtigen“ umfasste zum Stichtag 31.12.2024 an und für sich 220.808 Menschen (Mediendienst Integration). Dabei wird ebenfalls Bezug genommen auf Anfragen und Zahlen des Ausländerzentralregisters. Diese Kategorie der Ausreisepflichtigen sagt jedoch nichts über den realen Rechtsstatus der Menschen aus und damit ob eine Abschiebung zum gegenwärtigen Zeitpunkt überhaupt möglich ist. Dies hat mit dem komplizierten nicht-Status der Duldung zu tun. Am Stichtag 30.06.2024 beispielweise waren 182 727 von 226 882 „ausreisepflichtigen“ Personen im Besitz einer Duldung (BT-Drs 20/12626). Die Duldung bedeutet, dass Personen zwar formal ausreisepflichtig sind, die Abschiebung jedoch temporär ausgesetzt ist, da eine Ausreise bzw. Abschiebung aufgrund unterschiedlichster Gründe nicht möglich ist, dazu gehören rechtliche, humanitäre, faktische, medizinische, familiäre oder sonstige Gründe.
Darüber hinaus lässt sich nicht sicher sagen, ob selbst die nach Rausrechnung aller derjenigen mit Duldung (182 727) übrigbleibenden 44 155 Personen zum Stichtag 30.06.24 vollziehbar ausreisepflichtig gewesen wären: Grund dafür ist, dass Personen ohne Duldung oftmals nicht mehr in Kontakt mit den Behörden sind, so dass völlig unklar ist, ob sich diese überhaupt noch im Land aufhalten.
Entsprechend gibt es keine bereinigte exakte Zahl derjenigen, die tatsächlich vollziehbar ausreisepflichtig sind. Die kursierende Argumentationsstrategie des vermeintlichen Vollzugsdefizits bedient sich somit falscher Zahlenspiele, die ein Problem konstruieren, dass es so nicht gibt (vgl. auch Franz 2025, Mediendienst Integration).
„Rechtsstaatlichkeit und Ordnung“: Abschiebungen sind genuin ineffizient und scheitern aufgrund des bürokratisch aufwändigen Prozesses
Richtig ist, dass Abschiebungen im Vollzug scheitern und oft nicht geplant werden können, da sich die bürokratischen, rechtlichen und lebensweltlichen Voraussetzungen ständig ändern. Entsprechend sind Abschiebepolitiken höchst aufwändig und zeitgleich höchst ineffizient (Gibney & Hansen 2003; Anderson et. al. 2011).
Abschiebungen scheitern hauptsächlich angesichts fehlender Pässe, was im Kern auf ein Problem auf der Ebene des internationalen Staatenwesens und der internationalen Diplomatie verweist. Staaten fordern belastbare Nachweise ein, bevor sie ihre Staatsbürger*innen zurücknehmen. Viele Menschen haben ihre Pässe jedoch in Kriegen oder auf der Flucht verloren; nicht alle Staaten haben Botschaftsvertretungen in Deutschland, nicht alle Personen sind in den Staaten, aus denen sie kommen, registriert. Die Organisation von Pässen und Passersatzpapieren ist sowohl für die Behörden als auch für die betroffenen Personen ein langwieriger, schwieriger und manchmal unmöglicher Prozess.
Passersatzpapier-Beschaffung und die Details dessen, wie Rücknahmen von Personen erfolgen, unterliegen auf der internationalen Ebene diplomatischen Beziehungen. Abschiebungen nach Afghanistan würden beispielsweise bedeuten, diplomatische Beziehungen zu den Taliban aufzubauen. Der Fokus auf Rückkehrpolitiken hat entsprechende Auswirkungen auf Außen- und
Entwicklungspolitiken (Biehler et. al. 2021).
Ein zweiter zentraler Grund für die Ineffizienz von Abschiebungen liegt an mehreren unkontrollierbaren Determinanten: Personen können bei der Abholung zur Abschiebung nicht in der Unterkunft angetroffen werden, da die Abschiebung unangekündigt erfolgt; weitere Bedingungen können sich ständig verändern, z.B. durch die Geburt von Kindern oder Krankheit, die dann der Abschiebung als neu zu beachtende Rechtsgründe entgegenstehen und eventuell bereits vorgenommene organisatorische Schritte für eine Abschiebung hinfällig werden lassen. Viele
Abschiebungen scheitern auch an den akuten massiven psychischen Belastungsreaktionen, die Menschen während der stressvollen Abschiebung erleiden (Jahresberichte der Abschiebungsbeobachtung NRW 2021; NRW 2022; HH 2021; HH 2022).
An diesen Punkten der Abschiebepolitiken setzen viele der Gesetzesänderungen der letzten Jahre an. Diese greifen dabei vermehrt auf autoritäre Kontrollpraxen zurück: Dazu zählen weitreichende Betretungs- und Durchsuchungsbefugnisse für Unterkünfte, Durchleuchtung von Datenträgern sowie repressive Sanktionsmaßnahmen wie Ausschluss von Bleiberechtsregelungen, Abschiebehaft und Kürzungen von Sozialleistungen. Diese repressiven Kontrollmaßnahmen stehen jedoch nicht im Verhältnis zu der genuin ineffizienten Abschiebeorganisation und ändern nichts an den langen Prozessen der Passbeschaffung und an den notwendigen diplomatischen Beziehungen, um Abschiebungen überhaupt vollziehen zu können – diese Gesetzesänderungen und Kontrollmaßnahmen drohen aber an einem repressiven Staatsumbau mitzuwirken.
Bleiberechte sind effektiver, die Zahlen der „Ausreisepflichtigen“ zu senken und der Überforderung der Infrastruktur entgegen zu wirken
In Deutschland gibt es verschiedene rechtlichen Wege und Möglichkeiten aus dem beschriebenen nicht-Status der Duldung heraus ein Bleiberecht zu erlangen. Diese lassen sich in einen humanitären Weg [1] und einen integrationsbasierten Weg [2] unterscheiden (Schurade et. al. 2025b; vgl. auch Cyrus 2025). Auf diese Weise können Meschen, die „vollziehbar ausreisepflichtig“ sind ohne tatsächlich abschiebbar zu sein, aus dem beschriebenen aufenthaltsrechtlichen Zwischenstatus in einen ordentlichen Aufenthaltsstatus wechseln. Darüber wird ihnen nicht nur ein eigenständiges Leben ermöglicht, sondern auch die Behörden werden entlastet, da diese Menschen nicht länger in dem bürokratisch arbeitsintensiven Zwischenstatus verwaltet werden müssen (Schurade et. al., forthcoming).
Auch zu den Bleiberechtsregelungen lassen sich Zahlenspiele machen: In Niedersachsen hatten beispielweise zum Stichtag 30.05.24 rund 17 000 Personen eine Duldung inne. Bis dato konnten von rund 13 000 Personen, auf die das Chancenaufenthaltsrecht [3] zutraf, rund 7 000 Personen aus der Duldung heraus in diesen 18-monatigen Probeaufenthalt wechseln. Hinzu kommen rund 2 400 Personen mit einer Aufenthaltsstatus nach §25a AufenthG [4], rund 3 400 Personen mit einem Aufenthaltsstatus nach §25b AufenthG [5] und über 5 100 Personen mit einem Aufenthaltsstatus nach §25 (5) AufenthG [6].
Die rückehrorientierten Politiken gefährden jedoch die Chancen, in ein Bleiberecht zu wechseln, da Rückkehrpolitiken Ausgrenzung und Verelendung produzieren, die wiederum dazu führen, dass die vorgegebenen Antragsbedingungen der Bleiberechtsregelungen - wie etwa die Sicherung des eigenen Lebensunterhaltes - nicht erfüllt werden können (Schurade et. al. 2025b). Zu dieser Verelendung tragen unter anderem die abgesenkten Sozialleistungen durch das auf 36 Monate erhöhte AsylbLG für alle Asylsuchenden und für Geduldete (Führer 2023; Lehnert & Pelzer 2010) und der gänzliche Ausschluss aus den Sozialleistungen für Personen, die in einen anderen Dublin Staat abgeschoben werden sollen, durch das Sicherheitspaket von 2024 bei (Bundesgesetzblatt 2024 Nr. 332). Darüber hinaus schafft der Duldungsstatus nachweislich Prekarität (Mitrić 2009; Castañeda 2010; Ataç et al. 2024).
Rückkehrpolitiken drängen Menschen in die bürokratische Verwaltung, während BleiberechteMenschen ein eigenständiges, von den Behörden unabhängigeres Leben ermöglichen würden. Unsere Forschungen zeigen allerdings auch, dass die Hürden bei den bestehenden Bleiberechtsregelungen hoch sind (Schurade et. al 2025b).
Auch die Zivilgesellschaft zeigt sich vielmals offener, als es das Narrativ des Endes der Aufnahmebereitschaft suggeriert, so scheitern Abschiebungen nachweislich nach wie vor oft an zivilgesellschaftlichem Widerstand (Ellermann 2009, Rosenberger et. al 2018).
„Abschiebungen und Sicherheit“: Rückkehrpolitiken produzieren Armut und Kriminalität
Nach Attentaten wie in Solingen, Mannheim oder Aschaffenburg wurde immer wieder die Abschiebung von sogenannten „Kriminellen“ gefordert. Dass in der politischen Priorisierung und öffentliche Debatte aufscheinende Narrativ, die Ausweisung und Abschiebung von „Straftätern“ und „Kriminellen“ seien zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung Deutschlands zwingend geboten, lässt sich empirisch nicht halten. Im Gegenteil zeigen unsere Forschungen, dass Rückkehrpolitiken vielmehr Armuts- und Bagatellkriminalität produzieren.
In unseren Forschungen wurde deutlich, dass, die Fokussierung auf Abschiebung sogenannter „Krimineller“, vor allem arme Menschen in den Fokus der Sicherheits- und Ausländerbehörden rücken lässt, die auf Grund von armutsbedingten Bagatellstraftaten auffallen. So weisen journalistische Recherchen von Ronen Steinke (2022) und Niels Seibert (2024) bereits darauf hin, dass die Strafjustiz überproportional arme Menschen trifft, die für geringfügigere Vergehen noch dazu härter bestraft werden. Ähnlich trafen wir in unseren Forschungen zur Abschiebungshaft vor allem Personen, die auf Grund von Armutsstraftaten wie das Klauen eines Pullovers oder anderer Güter des Alltagsgebrauchs, Fahren ohne Ticket oder geringfügige Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz auf dem Radar der Behörden erschienen sind. Viele dieser Straftaten werden jedoch durch die Verschärfungen der Rückkehrpolitiken mit hervorgebracht, da das AsylbLG ein Leben unter dem Existenzminimum für Asylbewerber*innen und Geduldete bedeutet - ein Fakt der bereits auch vom Bundesverfassungsgericht 2012 mit den Worten die „in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren“ kritisiert wurde (Urteil vom 18.Juli 2012 – 1 BvL 10/10).
Mit den aufenthaltsrechtlichen Straf- und Bußgeldvorschriften gibt es zudem einen ganzen Bereich an Verstößen, der überhaupt nur von Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit begangen werden kann – wie etwa die illegale Einreise, das Verlassen des Landkreises oder gar der Unterkunft ohne Einholung einer Erlaubnis. In diesem Zusammenhang vermitteln unsere Forschungen, dass Menschen sowohl infolge von aufenthalts- als auch ordnungsrechtlicher Verstöße mit für sie in aller Regel absolut undurchsichtigen bürokratischen Abläufen konfrontiert sind, deren Konsequenzen sie oftmals weder sprachlich noch inhaltlich nachvollziehen können und die teils ungeahnt ihre Kreise ziehen, bis sich erhebliche Folgen wie Haft oder Abschiebungen oft nicht mehr abwenden lassen.
Neben der harten Bestrafung von Bagatelldelikten, weist die Debatte um Abschiebung von Kriminellen auf eine Doppelbestrafung hin. Die Kriminologin Christine Graebsch (2019) kritisiert schon lange, dass in Deutschland eine Verkoppelung von Migrations-und Strafrecht stattfindet und sich Elemente des Migrationsrechts mit dem Strafrecht verzahnen. Straffälligkeit zieht mit hoher Wahrscheinlichkeit für Personen mit unsicherem Aufenthaltsstatus zusätzlich zur verhängten und verbüßten Strafe die rechtliche Ausweisung und damit den Entzug des Aufenthaltes nach sich. Ob die sich daran anschließende Abschiebung auch umgesetzt werden kann, ist wiederum fraglich; auch in diesem Zusammenhang kann ein Leben in der Duldung die Folge sein – mit nochmals verschärfter Perspektivlosigkeit, weil Betroffene dann von allen Bleiberechtsregelungen ausgeschlossen sind.
So zeigen unsere Forschungen, dass rückkehrorientierte Politiken nicht für mehr Sicherheit und Ordnung sorgen, sondern im Gegenteil migrationspolitische Ordnungswidrigkeiten und Straftaten erst erschaffen. Unsere Forschungen machen deutlich, dass der Ausschluss aus den grundlegenden Sicherheitssystemen zu einer sozialen und ökonomischen Verelendung beiträgt, aus der heraus Menschen systematisch Lebensperspektiven verbaut werden, sie Armuts- und Bagatellstraftaten begehen, um zu überleben. Unsere Forschungen zeigen, dass rückkehrorientierte Politiken Strafspiralen bestehend aus migrationspolitischen Ordnungswidrigkeiten, Armutsdelikten und polizeilicher Kontrollsystemen schaffen, in denen Personen in einen kriminalisierenden Abwärtsstrudel zwischen Ordnungswidrigkeiten, Armut, Strafverfahren, Gefängnis, Abschiebehaft und Abschiebung geraten können.
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[1] Hierzu zählen wir Regelungen, die unabhängig vom Verhalten der Menschen vergeben werden, z.B. auf der Grundlage humanitärer Erwägungen wie faktische nicht-Abschiebbarkeit basierend auf §25 (5) AufenthG oder das nationale Abschiebungsverbot basierend auf §60 (5) und (7), das Personen einen regulären Aufenthaltsstatus vergibt, wenn ihre Abschiebung Leib und Leben bedrohen würde oder gegen Grund- und Menschenrechte verstoßen würde.
[2] Dazu zählen alle Regelungen, die einen Aufenthalt auf der Grundlade von Integrationsleistungen vergeben, dazu zählen §25a,b; 104c AufenthG oder auch die Härtefallkommission.
[3] §104c AufenthG: 18-monatiger Aufenthalt auf Probe für Personen, die zum Stichtag 31.10.2022 fünf Jahre mit einer Duldung in Deutschland gelebt haben. Diese 18 Monate sollen Personen die Möglichkeit geben, die Bedingungen für §25a oder b AufenthG zu erfüllen.
[4] Aufenthalt für nachhaltig integrierte Jugendliche, die drei Jahre in Deutschland gelebt haben, wenn spezielle
Bedingungen wie u.a. Schulbesuch erfüllt werden.
[5] Aufenthalt für nachhaltige integrierte Erwachsene, die sechs Jahre (vier Jahre mit Kindern) mit Duldung in Deutschland gelebt haben, wenn spezielle Bedingungen wie u.a. die eigene Lebensunterhaltssicherung, erfüllt werden.
[6] Aufenthalt aus humanitären Gründen, wenn die Abschiebung mehr als 18 Monate nicht umgesetzt werden konnte und verschiedenen Bedingungen wie u.a. die Erfüllung der Mitwirkungspflichten vorliegen.
*Dieser Faktencheck trägt Wissen aus drei verschiedenen Forschungen zusammen:
Der Faktencheck basiert auf der seit Oktober 2023 laufenden Forschung innerhalb des EU - Forschungsprojektes MORE Motivations, Experiences, and Consequences of Returns and Readmission Policy: Revealing and developing effective Alternatives (https://www.moreproject-horizon.eu/) unter der Leitung von Prof. Dr. Sabine Hess, in dem bis dato 21 Interviews mit NGO´s, Beratungsstellen, Ausländerbehörden und Ministerien geführt wurden.
Die hier dargestellten Informationen basieren auf Svenja Schurades Promotionsforschung zum deutschen Abschieberegime, innerhalb derer die Autorin zwischen 2021 und 2023 Feldforschung entlang des arbeitsteiligen Prozesses der Organisation und Umsetzung von Abschiebungen betrieben hat; neben Teilnehmender Beobachtung (insbesondere aus dem Kontext der Abschiebehaft) zählen dazu 43 Interviews mit Akteur*innen entlang des arbeitsteiligen Prozesses der Organisation und Umsetzung von Abschiebungen.
Die hier dargestellten Informationen stammen aus der ethnografischen Masterarbeit „Abschiebung und Strafe. Aushandlungen um Kontrollen, Haft und Ausweisungen“ von Selmar Krug zu den brüchigen Grenzziehungen zwischen dem Abschiebe- und Strafsystem. Die Forschung zwischen 2021 und 2022 umfasste sieben Interviews mit sechs Personen aus dem im Bereich Abschiebungen und Abschiebehaft engagierten zivilgesellschaftlichen Spektrum und einzelne teilnehmende Beobachtungen. Dazu kam die Analyse diskursiven Materials, mit einem Schwerpunkt auf das so genannte Chancenaufenthaltsrecht.