Rechtliche Grundlagen

Die Universität Göttingen ist bestrebt, allen Mitglieder und Angehörigen gleiche Chancen und Schutz vor Diskriminierung zu bieten. Das hat sie in ihrer Diversitätsstrategie verankert.

Inklusion ist Teil dieser Diversitätsorientierung. Seit 2018 verfügt die Universität über eine Inklusionsvereinbarung, die die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention an der Universität Göttingen befördert. Die Vereinbarung trägt auch dazu bei, alle Mitarbeitenden für die Belange von Menschen mit Behinderung zu sensibilisieren. Den Führungskräften kommt dabei eine besondere Verantwortung zu.

Übersichten über die rechtlichen Grundlagen in Bezug auf barrierefreies Forschen und Arbeiten an der Universität Göttingen finden Sie auf folgenden Seiten:

  • Die Webseite „Rechtliche Grundlagen“ der Stabsstelle Chancengleichheit und Diversität bietet einen Überblick über Gesetzestexte, Rechtstexte der Universität sowie Positions- und Strategiepapiere mit Relevanz für Chancengleichheit und Diversität.
  • Die Webseite „Rechtliches“der Schwerbehindertenvertretung der Universität informiert schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte der Universität über gesetzliche Grundlagen und Dienstvereinbarungen der Universität.