Sprachnachweise Deutsch

§ 2Abs. (5) der Zulassungsordnung:

Bewerberinnen und Bewerber, die weder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung aufweisen noch ihren Bachelor-Abschluss oder einen gleichwertigen Abschluss an einer deutschen Hochschule erworben haben, müssen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Der Nachweis hierüber wird geführt durch eine von der Universität Göttingen oder dem Goethe-Institut abgenommene Prüfung oder durch eine vergleichbare Prüfung mit mindestens dem Gesamtergebnis B1 gemäß dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen. Der Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse ist spätestens bis zum 15.11. zu erbringen.

Bitte beachten Sie, dass Studierende mit Deutschkenntnissen auf B1-Niveau verpflichtend Deutschkurse im Umfang von 6 C absolvieren müssen.

Termine gibt es in der Regel in Göttingen Mitte September.