Vorkorrekturen, Nachteilsausgleich und zugelassene Hilfsmittel in Klausuren

Bitte beachten Sie vor Ablegung von Prüfungsleistungen gesonderte Hinweise zu nachstehenden Punkten und generell die Vorgaben des Prüfungsamtes.

  • Vorkorrekturen: Bei den vom Lehrstuhl betreuten Klausuren und Hausarbeiten werden grundsätzlich keine Vorkorrekturen durchgeführt. Die Korrekturfristen werden jedoch so gelegt, daß die Noteneingabe in FlexNow planmäßig bis zum Ende des Semesters erfolgen kann. Ausnahmenanfragen haben keine Erfolgsaussichten, wir bitten daher von diesbezüglichen Nachfragen abzusehen.

  • Nachteilsausgleich: Sofern Sie die Berücksichtigung eines Nachteilsausgleiches für eine konkrete Prüfungsleistung geltend machen wollen, wenden Sie sich bitte vor dem Prüfungstermin rechtzeitig an das Prüfungsamt der Fakultät. Nur wenn dieses Ihrem Begehren entspricht und dem Lehrstuhl entsprechend mitteilt, kann ein Nachteilsausgleich berücksichtigt werden.

  • Zugelassene Hilfsmittel in Klausuren: Während der Prüfung sind elektronische Geräte ausgeschaltet zu lassen und dürfen sich nicht an Ihrem Körper befinden, das gilt v.a. für Smartphones und insbes. Smartwatches. Andere Hilfsmittel außer dem eigenen Gesetzestext sind unzulässig. Sie dürfen in Ihren Gesetzen Markierungen in dem Umfang vornehmen, wie sie für die erste juristische Pflichtfachprüfung zugelassen sind, vgl. dazu Punkt VI. des Merkblatts zu zugelassenen Hilfmitteln des LJPA.