Promotionsprüfung/Disputation

Wenn Sie das Promotionsstudium erfolgreich abgeschlossen und Ihre Dissertation fertiggestellt haben, können Sie den Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung stellen. Setzen Sie sich bitte mit Herrn Ertelt in Verbindung, um das genaue Vorgehen gem. der für Sie geltenden Prüfungsordnung abzusprechen.
Bitte beachten Sie, dass Sie bis zur Disputation in den Promotionsstudiengang eingeschrieben bleiben müssen.
Wenn die Gutachten zu Ihrer Dissertation im Studiendekanat eingetroffen sind, erhalten Sie digitale Kopien dieser und eine Mitteilung über die Auslegefrist der Gutachten und der Dissertationsschrift innerhalb der Fakultät. Nach Ende der Auslegefrist kann die Disputation stattfinden. Dafür vereinbaren Sie und alle beteiligten Prüfer*innen einen gemeinsamen Disputationstermin. Disputationen werden in der Regel in Präsenz durchgeführt und dauern ca. 90 Minuten. Sie können aber auch, insbesondere bei externen Gutachtern*innen bzw. Prüfer*innen, hybrid erfolgen. Disputationen sind hochschulöffentliche Veranstaltungen und werden somit auch auf unserer Website angekündigt.

Veröffentlichung

Bevor Sie Ihren Titel (Dr. disc.pol /PhD) tragen dürfen müssen Sie spätestens zwei Jahre nach der Disputation Ihre Arbeit in Absprache mit den Betreuenden veröffentlichen. Dies muss durch den Revisionsschein bestätigt werden. Im Studiendekanat sind Belegexemplare der Veröffentlichung einzureichen. Die Zahl der gedruckten Pflichtexemplare (in der PO auch als "Ablieferungsstücke" bezeichnet), die der Sozialwissenschaftlichen Fakultät abzuliefern sind, beträgt auf Beschluss des Graduiertenausschusses bei:
  • Dissertationsdruck (im Selbstverlag): 60 Exemplare im Format DIN A5
  • Veröffentlichung als Monographie: 10 Exemplare
  • Veröffentlichung als Monographie und als elektronischen Version: 6 Exemplare, wenn mit der gedruckten Veröffentlichung gleichzeitig eine elektronische Veröffentlichung durch den Verlag garantiert wird
  • Veröffentlichung als Monographie über den Universitätsverlag der Georg-August-Universität Göttingen: 4 Exemplare
  • elektronischen Publikationen über eDiss (Weiterleitung zur ausführlichen Anleitung für die elektronische Veröffentlichung): 4 Exemplare im Format DIN A5 (bitte beachten: zugleich muss auch eine bestimmte Anzahl an Druckexemplaren für eDiss bereitgestellt und dort eingereicht werden).- Frist zur Veröffentlichung: 2 Jahre nach Disputation

Veröffentlichte Promotionen an der Fakultät