Kooperation mit und ohne formales Abkommen
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten für internationale Zusammenarbeit an der Universität Göttingen, sowohl in formell vereinbarten als auch in informellen Kooperationsformen. Eine formell vereinbarte Kooperation wird in der Regel durch eine Vereinbarung definiert, der ein rechtliches Rahmenwerk für die Zusammenarbeit festlegt. In einer informellen Kooperation arbeiten Forschende ohne solch einen schriftlich vereinbarten Rahmen zusammen.
Bei beiden Formen der Zusammenarbeit sind Forschende und Lehrende der Universität Göttingen verpflichtet, sich über ihre persönliche Verantwortlichkeit, das rechtliche Rahmenwerk sowie die die Risiken und das Risikomanagement der jeweiligen Zusammenarbeit zu informieren, um sich selbst, die Reputation der Universität Göttingen, ihre Forschungsergebnisse und die Kooperationspartner zu schützen.
Das Recht auf akademische Freiheit gibt Forschende und Lehrende Freiheit in der Wahl ihrer Kooperationspartner und der Form der Zusammenarbeit. Wir empfehlen jedoch, die Zusammenarbeit schriftlich zu formalisieren, um die Rahmenbedingungen für beide Seiten zu definieren, insbesondere wenn es sich um eine langfristige Zusammenarbeit handelt.
- Internationale Partnerschaftsvereinbarungen: für eine Übersicht über Arten der schriftlichen Vereinbarung, Verfahren und Ansprechpersonen, klicken Sie hier.
- Zu Erasmus+ und die Key Actions, sowie DAAD und dessen Förderprogramme und Marie Skłodowska-Curie Action (MSCA) berät Sie Göttingen International.
- Internationale Forschungskooperationen mit nationalen und europäischen Fördergebern: Abteilung Forschung und Transfer, mit Ausnahe von:
- Mobilität und Förderung von Wissenschaftler*innen in frühen Karrierephasen im Rahmen der Marie Skłodowska-Curie Action (MSCA): hier wenden Sie sich an Göttingen International.
- Zu Internationalen Studiengängen, Cotutelle-Vereinbarungen und internationalen Lehrkooperationen berät Sie die Abteilung Studium und Lehre.
- Entwurf einer Partnerschaftsvereinbarung
- Verfahren
- dem Präsidenten, gegebenenfalls mit Unterschrift des Vizepräsidenten
- Unterschrift des*der Partnerschaftsbeauftragten Studentenaustauschabkommen auf Fakultätsebene wird unterzeichnet (durch Umlaufverfahren elektronisch per E-Mail) von
- dem Präsidenten, gegebenenfalls mit Unterschrift des Vizepräsidenten
- Unterschrift des Dekans (jeder beteiligten Fakultät)
- Unterschrift des Partnerschaftsbeauftragten Studentenaustauschabkommen auf Abteilungs- oder Institutsebene wird unterzeichnet (durch Umlaufverfahren elektronisch per E-Mail) von
- dem Präsidenten, gegebenenfalls mit Unterschrift des Vizepräsidenten
- Unterschrift des Dekans (jeder beteiligten Fakultät)
- Unterschrift des Abteilungs- oder Institutsleiters
- Unterschrift des Partnerschaftsbeauftragten
- Dauer vom Entwurf der Vereinbarung bis zur Unterzeichnung
Informelle Zusammenarbeit: ohne schriftliche Vereinbarung
Informelle Zusammenarbeit basiert nicht auf einem rechtlichen Rahmenwerk, das durch ein Memorandum of Understanding oder eine andere Form der schriftlichen Vereinbarung definiert wird.
Es ist nicht notwendig, jede Zusammenarbeit zu formalisieren. Für Kooperationen mit kurzer Dauer, bei denen keine Daten oder Forschungsergebnisse ausgetauscht werden und die in für das Exportkontrollrecht irrelevanten Bereichen stattfinden, kann eine informelle Zusammenarbeit geeignet sein.
Auch bei einer informellen Zusammenarbeit sind Forschende verantwortlich und hafbar. Daher wird eine Sensibilisierung für potenzielle Gefahren und Risiken nahegelegt.
Es sollte beachtet werden, dass Kooperationspartner auch immer die Vorschriften ihres Heimatlandes einhalten müssen.
Formelle Zusammenarbeit: mit einer schriftlichen Vereinbarung
Wenn Sie eine Kooperation in einer schriftlichen Vereinbarung formalisieren möchten, wenden Sie sich bitte zuerst an das Dekanat und den zuständigen Fachbereich.
In der Universitätsverwaltung stehen Ihnen anschließend je nach Art der Vereinbarung folgende Ansprechpersonen zur Verfügung:
Die folgenden Informationen beziehen sich auf internationale Partnerschaftsvereinbarungen.
Je nach Zweck der Kooperation gibt es verschiedene Arten von Vereinbarungen, die in Betracht gezogen werden können:
- Absichtserklärung (LoI)
- Memorandum of Understanding (MoU)
- Studierendenaustauschvereinbarungen (SEA)
- Austauschvereinbarungen für Forscher*innen und Personal
Partnerschaftsvereinbarungen können auf Universitäts-, Fakultäts- oder Institutslevel abgeschlossen werden.
Abkommen auf zentraler Ebene: Mit der Zustimmung des Präsidiums können Abkommen auf zentraler Ebene abgeschlossen werden, wenn der Studentenaustausch mindestens drei Fakultäten umfasst, aber die Partnerschaft nicht direkt einem Institut oder einer Fakultät zugeordnet ist.
Abkommen auf Fakultäts- oder Institutsebene: Der Abschluss eines Abkommens auf Fakultäts- oder Institutslevel ist empfehlenswert, wenn nur eine Fakultät oder ein Institut an der Kooperation interessiert ist oder eine Fakultät oder ein Institut der Partneruniversität.
Für jede Kooperationsvereinbarung benennen beide Parteien jeweils eine Person, die als Vertreter*in für die vereinbarte Kooperation ernannt wird. Der*die Partnerschaftsbeauftragte bestimmt die Priorisierung der Partnerschaft in Absprache mit den Kolleg*innen, die am Austausch beteiligt sind, und weist gegebenenfalls verfügbare Mittel zu (falls zutreffend).
Die Sprache für Partnerschaftsvereinbarungen ist Englisch oder Deutsch. Wenn andere Sprachversionen verfügbar sind, ist nur die englische Version rechtlich bindend (oder die deutsche Version, wenn der Partner dies akzeptiert).
Das Team "Internationale Beziehungen" bei Göttingen International stellt rechtlich geprüfte Vorlagen zur Verfügung, die, wenn der Partner zustimmt, sofort verwendet werden können.
Wenn Dokumente verwendet werden, die nicht den Vorlagen der Universität Göttingen entsprechen, müssen diese einer rechtlichen Überprüfung unterzogen werden und, wenn erforderlich, mit der Partneruniversität verhandelt werden. Das Team "Internationale Beziehungen" koordiniert diesen Prozess und erhält die erforderlichen Unterschriften, sobald die Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen wurden.
Die Universität Göttingen ist immer der Partner in einer Vereinbarung mit einer anderen Universität. Jede Vereinbarung muss daher von einem Mitglied der Universitätsleitung unterzeichnet werden, in der Regel vom Präsidenten.
Ein digitales Vertragsdokument ist für viele Partneruniversitäten ausreichend. Wenn auch Papierkopien erstellt werden sollen, werden je nach Kooperationslevel und Partneruniversität unterschiedliche Anzahlen von Kopien benötigt. Eine Kopie bleibt immer bei Göttingen International.
Abkommen auf zentralem Level: 2 Kopien (1 pro Partner)
Abkommen auf Fakultätsebene: 4-6 Kopien (max. 3 pro Partner)
Abkommen auf Institutslevel: 4-6 Kopien (max. 3 pro Partner)
Die folgenden Unterschriftsregeln gelten für die Unterzeichnung von Standardabkommen:
Studierendenaustauschabkommen auf zentraler Ebene wird unterzeichnet (durch Umlaufverfahren elektronisch per E-Mail) von:
Hinweis: Wir empfehlen Ihnen, das Dekanat über Ihr Kooperationsprojekt und die beabsichtigte Vereinbarung frühzeitig zu informieren, um sicherzustellen, dass das Dekanat die beabsichtigte Vereinbarung genehmigt und dass Unterschriften bei Bedarf kurzfristig eingeholt werden können.
Wenn die Vorlagen der Universität Göttingen verwendet werden, ist es möglich, eine Absichtserklärung, ein MoU oder eine Vereinbarung innerhalb weniger Tage abzuschließen, vorausgesetzt, der Partner stimmt der Vorlage zu und das Dekanat unterzeichnet kurzfristig (letzteres ist in der Regel nur möglich, wenn das Dekanat frühzeitig über die erforderliche Unterschrift informiert wurde).
Wenn die Vorlagen der Universität Göttingen nicht verwendet werden oder so geändert werden, dass eine rechtliche Überprüfung erforderlich wird, hat die Erfahrung gezeigt, dass der Vorbereitungsprozess mehrere Monate dauert. Die Dauer des Vorbereitungsprozesses hängt auch davon ab, wie viel Koordinations- und Verhandlungsbemühungen mit der Partneruniversität erforderlich sind, um ein gemeinsames Dokument zu entwickeln.
Wir bitten Sie dringend, dies bei der Planung zu berücksichtigen.
Wenn Sie Beratung benötigen, um den Missbrauch von Forschung oder Daten durch den anderen Partner zu verhindern, können Sie sich an:
Bei Fragen wenden Sie sich an: international@uni-goettingen.de