01/11/2010: Tarifeinheit bald per Gesetz?
Nachdem das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Juni 2010 das Prinzip der Tarifeinheit („ein Betrieb - ein Tarifvertrag“) aufgehoben (siehe 24.06.2010) und damit die Möglichkeit eröffnet hatte, dass in deutschen Unternehmen künftig mehrere Tarifverträge nebeneinander gelten können, versuchen der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in ungewöhnlicher Eintracht das System einheitlicher Tarife zu erhalten und vom Gesetzgeber absichern zu lassen (siehe 05.06.2010). Wie Zeit Online dazu jetzt berichtet, gehe der Konflikt um die Zukunft des Tarifsystems in die entscheidende Phase. Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) habe gesagt, er gehe davon aus, dass „noch in diesem Jahr ein Gesetzentwurf vorgelegt wird".
Die gesetzliche Wiederherstellung der Tarifeinheit sei aber nicht unumstritten, so Zeit Online weiter. Kritik komme von kleineren und Spartengewerkschaften, die um ihren Einfluss fürchteten. So habe etwa der Vorsitzende der Ärztevereinigung Marburger Bund, Rudolf Henke, von einem "Angriff auf die Freiheitsrechte aller Arbeitnehmer" gesprochen und vor einem Eingriff des Gesetzgebers mit den Worten gewarnt: „Niemand in der Politik kann sich Verhältnisse wie beim FDGB in der DDR wünschen, wo eine Staatsgewerkschaft das Sagen hatte":
BDA und DGB hatten für den Fall, dass verschiedene Tarifverträge für dieselben Beschäftigten gelten, eine Regelung nach dem Mehrheitsprinzip vorgeschlagen. Es solle jeweils nur der Tarifvertrag jener Gewerkschaft gelten, die im Betrieb die meisten Mitglieder habe. Minderheitsgewerkschaften würden dadurch in ihrer Handlungsfähigkeit beschränkt, etwa wenn sie in Auseinandersetzungen an die Friedenspflicht der Mehrheitsgewerkschaft gebunden wären.
Quelle: Zeit Online vom 01.11.2010