04/10/2010: Fusion in der Leiharbeitsbranche ebnet Weg für Mindestlohn
Nach Angaben des Handelsblatts planten zwei bisher konkurrierende Arbeitgeberverbände eine Fusion. Mit einem Zusammenschluss des Bundesverbands Zeitarbeit (BZA) und des Arbeitgeberverbands Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) würden die Kräfteverhältnisse in der Leiharbeitsbranche neu geordnet, womit sich auch das Ende eines „heftigen Gerangels“ um die tarifpolitische Vormacht in der Branche anbahne.
Durch die Fusion ergebe sich beim Thema Branchenmindestlohn eine „schon greifbare Annäherung“, so das Handelsblatt weiter. Bereits in Kürze wolle der AMP mit seinem Tarifpartner, dem Christlichen Gewerkschaftsbund (CGB), einen Mindestlohn-Tarifvertrag schließen, der inhaltlich der Vereinbarung entspreche, die der BZA bereits mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) geschlossen hatte. Weil AMP und BZA sich bisher zwar angenähert (siehe 10.03.2010), aber letztlich nicht auf gemeinsame Standards hatten verständigen können, habe der Politik bisher die Basis gefehlt, um einen Tariflohn für allgemeinverbindlich zu erklären.
Quelle: Handelsblatt vom 04.10.2010