10/05/2010: Weiterhin Mindestlohn für Elektriker
Die Gewerkschaft IG Metall und der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) hatten im März 2010 für die rund 317.000 Elektriker einen neuen Tarifvertrag abgeschlossen. Gemäß dem Tarifvertrag soll auch die Mindestlohnregelung weiterhin gelten. Nun meldet die Zeit, dass die Mindestlohnvereinbarung nach dem Willen der Tarifpartner für allgemeinverbindlich erklärt werden soll. Der Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung sei bereits beim Bundesarbeitsministerium eingereicht worden.
Das Elektrohandwerk gehört zu den ältesten Branchen mit Branchen-Mindestlöhnen. Hier gibt es bereits seit 1997 einen Mindestlohn, der aktuell bei 9,60 Euro pro Stunde im Westen und 8,20 Euro im Osten liegt. Der Tarifvertrag über Mindestentgelte im Elektrohandwerk war zuletzt im Jahre 2007 abgeschlossen und für allgemeinverbindlich erklärt worden. Er läuft Ende 2010 aus. Nach dem neuen, mittlerweile sechsten Mindestentgelttarifvertrag sollen die Mindestlöhne in Ost und West schrittweise erhöht werden. Ab dem kommenden Jahr sind bis 2015 jeweils jährliche Erhöhungsschritte bis 10,10 Euro im Westen und 9,35 Euro im Osten vereinbart.
Quelle: Zeit online vom 10.05.2010