11/08/2010: Berufsausbildung über Anlernverträge unzulässig
Ausbildungsbetriebe, die mit Auszubildenden statt eines Ausbildungsvertrages einen „Anlernvertrag“ abschlossen, konnten damit bisher die Schutzbestimmungen für Auszubildende sowie Regelungen über Tarif- und Mindestlöhne umgehen. Nach einer Meldung des Berliner Kuriers habe das Bundesarbeitsgericht nun solche Anlernverträge für unzulässig erklärt. Eine Lehre unterliege nach dem Berufsbildungsgesetz der jeweils für die Branche geltenden Ausbildungsordnung, zu der auch der Abschluss eines Ausbildungsvertrages gehöre.
Quelle: Berliner Kurier vom 11.08.2010