Professor Dr. Thomas Dieterich, Präsident des BAG a.D. (1934-2016)
Das Institut für Arbeitsrecht der Universität Göttingen trauert um den am 6. Mai 2016 im 81. Lebensjahr verstorbenen Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts a. D. Prof. Dr. Thomas Dieterich, der lange Jahre als Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät wirkte und Generationen von jungen Studierenden für das Arbeitsrecht begeistert hat. Wir verlieren mit Prof. Dr. Thomas Dieterich nicht nur eine herausragende Persönlichkeit, der sich als Richter und als Wissenschaftler stets dem gerade im Arbeitsrecht schwierigen Ausgleich der widerstreitenden Interessen verpflichtet wusste und der zahlreiche zukunftsweisende Rechtsentwicklungen mit seinen Argumenten geprägt hat, sondern auch einen lieben und humorvollen Freund. Das Institut für Arbeitsrecht wird Prof. Dr. Thomas Dieterich ein ehrendes Andenken bewahren.
Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts
Beruflicher Werdegang: Geboren 1934 in Hirschberg/Riesengebirge; 1954-1958 Studium der Rechtswissenschaft in Göttingen und Heidelberg; 1958 Erstes juristisches Staatsexamen; 1962 Promotion; 1963 Große juristische Staatsprüfung; 1963-1972 Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Baden-Württemberg, zuletzt als Direktor des Landesarbeitsgerichts Stuttgart; 1965-1966 Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesarbeitsgericht; 1972 Ernennung zum Richter am Bundesarbeitsgericht; 1980-1987 Vorsitzender des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts; seit 1982 Honorarprofessor an der Gesamthochschule Kassel; seit 1986 Honorarprofessor an der Georg-August-Universität Göttingen; 1987 Ernennung zum Richter des Bundesverfassungsgerichts; 1994 Rückkehr zum Bundesarbeitsgericht und Ernennung zu dessen Präsidenten, zugleich Vorsitzender des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts; 1999 Eintritt in den Ruhestand.
Wichtigste Veröffentlichungen: Die betrieblichen Normen nach dem Tarifvertragsgesetz vom 9.4.1949 (1962, zugl. Diss.); Mitherausgeber der Arbeitsrecht-Blattei (seit 1992); Grundgesetz und Privatautonomie im Arbeitsrecht (1995); Mitherausgeber des Erfurter Kommentars zum Arbeitsrecht (seit 1. Auflage 1998; zuletzt 7. Auflage 2007); Befristete Arbeitsverhältnisse in Wissenschaft und Forschung (2001, zusammen mit Ulrich Preis); Tarifautonomie und Gesetzgebung (2003).