25/03/2010: Mindestlohn im Pflegesektor soll kommen
Nach einer Meldung des Focus habe der Arbeitgeberverband Pflege mitgeteilt, dass es für die Pflegehilfskräfte in der Altenpflege und in der ambulanten Krankenpflege ab 1. Juli 2010 verbindliche Lohnuntergrenzen geben werde. Nach sechsmonatiger Beratung habe sich die zuständige Pflegekommission beim Arbeitsministerium einstimmig geeinigt. Der Pflege-Mindestlohn solle nach dem Willen der Kommission für Betriebe oder selbstständige Betriebsteile, die überwiegend ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflegeleistungen erbringen, gelten. Nach einer Mitteilung des Bundesarbeitsministeriums soll er gültig sein für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die überwiegend Grundpflegeleistungen nach SGB XI (z.B. Körperpflege, Ernährung, Mobilität) erbringen, nicht jedoch für Auszubildende und Praktikanten, Hauswirtschaftskräfte und Demenzbetreuer. Von den etwa 810.000 Menschen, die in der Pflegebranche arbeiteten, seien etwa 560.000 in der Grundpflege nach SGB XI tätig, so das Ministerium weiter.
Der Mindestlohn, der im Westen bei 8,50 Euro und im Osten bei 7,50 Euro liegen soll, muss nun noch vom Kabinett bestätigt werden. Zum 1. Januar 2012 sowie zum 1. Juli 2013 soll sich der beschlossene Mindestlohn um jeweils 25 Cent erhöhen, so der Focus. Die jetzt gefundene Regelung soll bis Ende 2014 gelten.
Quellen: Focus online vom 25.03.2010
Pressemitteilung des Bundesarbeitsministeriums vom 25.03.2010