19/03/2010: Im Dachdeckerhandwerk gilt wieder ein Mindestlohn
Einen Tag nach der gestrigen Veröffentlichung der Rechtsverordnung im Bundesanzeiger tritt heute der neue Mindestlohn für die rund 84.000 Beschäftigten im deutschen Dachdeckerhandwerk in Kraft. Wie aus einer Pressemitteilung des Bundesarbeitsministeriums hervorgeht, betrage der neue Mindestlohn nun bundesweit 10,60 Euro. Mit Wirkung ab 1. Januar 2011 erhöhe er sich auf 10,80 Euro.
Mindestlöhne gibt es im Dachdenkerhandwerk schon seit 1997. Die jetzige Verordnung mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2011 ist bereits die fünfte. Die vierte Verordnung war zum 31.12.2009 außer Kraft getreten.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesarbeitsministeriums vom 18.03.2010