08/12/2009: CGZP auch in zweiter Instanz als nicht tariffähig beurteilt
Nach einem Bericht der Märkischen Allgemeinen habe das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg die Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZP) auch in zweiter Instanz als nicht tariffähig beurteilt. Das Gericht habe damit eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin vom Juni 2009 bestätigt. Von der Entscheidung seien dem Gericht zufolge rund 280.000 Zeitarbeiter betroffen. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, und die CGZP habe bereits ankündigt in Berufung zu gehen und das Bundesarbeitsgericht anzurufen. Nach Abschluss des Verfahrens könnten auf Unternehmen, die nach dem beanstandeten Tarif bezahlen, hohe Nachforderungen zukommen, da die betroffenen Tarifverträge rückwirkend ungültig werden könnten.
Quelle: Märkische Allgemeine vom 08.12.2009