Gutscheinausgabe
Bitte bringen Sie Ihren Studierendenausweis oder eine aktuelle Immatrikulations-Bescheinigung zur Abholung des Gutscheins mit. Gutscheine können gegen Vorlage einer unterschriebenen Vollmacht, sowie des Studierendenausweises / Immatrikulationsbeschei-nigung der betroffenen Person, von Dritten abgeholt werden.
Ende April/Anfang Mai können die Gutscheine unter Vorlage des Studierendenausweises abgeholt und anschließend in den Buchhandlungen eingelöst werden) (genauere Termine werden noch bekannt gegeben.