28/06/2011: Mindestlohn für Callcenter in Sicht
Wie das Handelsblatt berichtet habe die Gewerkschaft DBB Tarifunion dem Hauptausschuss für Mindestarbeitsentgelte einen Antrag auf Einführung eines Mindestlohnes in der Callcenter-Branche gestellt. Die dem Beamtenbund zugehörige Gewerkschaft wolle eine verbindliche Lohnuntergrenze von 9,50 Euro für die bundesweit 90.000 Callcenter-Beschäftigten erreichen. Begründet worden sei der Antrag damit, dass in der Callcenter-Branche mehr als sieben Prozent der Beschäftigten zusätzlich zu ihrem Arbeitslohn ergänzende Hartz-IV-Leistungen benötigten. Ein Branchenmindestlohn könne den darin zum Ausdruck kommenden schädlichen „Wettbewerb um die niedrigsten Löhne“ unterbinden.
Der als „Mindestlohnkommission“ bekannte Hauptausschuss für Mindestarbeitsentgelte war auf der Grundlage einer Reform des Mindestarbeitsbedingungengesetzes im August 2009 von der Großen Koalition berufen worden (siehe 18.08.2009). Aufgabe der Kommission ist es, die Entwicklung in Niedriglohnbranchen zu beobachten und der Bundesregierung gegebenenfalls die Einführung staatlicher Lohnuntergrenzen in jenen Branchen zu empfehlen, in denen keine ausreichende Tarifbindung besteht. Nach jahrelanger Untätigkeit (siehe 16.09.2010 wäre dies das erste Mal, dass ein Mindestlohn nicht nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, sondern nach dem Mindestarbeitsbedingungengesetz erlassen würde.
Quelle: Handelsblatt vom 28.06.2011