MINDESTLÖHNE:
22/04/2013:
Friseurbranche erhält einheitlichen Mindestlohn – im August 2015
Heute Vormittag hatten die Tarifgemeinschaft des Zentralverbandes des deutschen Friseurhandwerkes und die Landesinnungsverbände mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di erste Verhandlungen über einen branchenweiten Mindestlohn für das Friseurhandwerk aufgenommen und gleich eine Einigung erzielt. Ab August 2015 soll eine bundeseinheitliche Lohnuntergrenze von 8,50 Euro gelten. Für eine ausgesprochene Niedriglohnbranche wie das Friseurhandwerk mit Tariflöhnen von unter fünf Euro in den ostdeutschen Bundesländern ist die Vereinbarung sicher ein Fortschritt. Dennoch reicht die Untergrenze bei weitem nicht aus, um die Beschäftigten der Branche aus dem Niedriglohnsektor zu holen.
Wie Spiegel Online dazu berichtet, hätten beide Seiten den Kompromiss gelobt. Der sehe vor, dass ein flächendeckender Mindestlohn von August 2013 an in drei Stufen eingeführt werde. Der Osten starte mit 6,50 Euro Stundenlohn, der Westen mit 7,50 Euro. Die verschiedenen Stufen wären nötig, weil bislang regional sehr unterschiedliche Tarifverträge existiert hätten. Ab August 2015 soll dann bundeseinheitlich ein Stundenlohn von 8,50 Euro die Untergrenze bilden.
Der Tarifvertrag, der im Juni unterzeichnet werden solle, garantiere in seiner aktuellen Form noch keinen wirklich einheitlichen Mindestlohn für alle Friseure. Derzeit gelte er nur für jene Mitarbeiter/innen von Innungsbetrieben, die Gewerkschaftsmitglied seien. In den kommenden Monaten solle deshalb beim Bundesarbeitsministerium ein Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags gestellt werden.
Quelle: Spiegel Online vom 22.04.2013