22/09/2010: Ver.di nimmt neuen Anlauf für Post-Mindestlohn
Anfang des Jahres hatte das Bundesverwaltungsgericht die im Januar 2008 eingeführte Mindestlohnregelung für Briefzusteller aufgrund von Verfahrensfehlern für unwirksam erklärt (siehe 28.01.2010). Nun wolle die Gewerkschaft ver.di nach Angaben der Nachrichtenagentur Reuters einen neuen Anlauf für einen Post-Mindestlohn nehmen. Dazu werde man das Gespräch mit den beiden Arbeitgeberverbänden "AGV Postdienste“ und "Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste" (BdKEP) suchen, habe die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis angekündigt. Der BdKEP habe grundsätzliche Bereitschaft dazu signalisiert.
Der Tagesspiegel meldet dazu, auch der „AGV Postdienste“ wolle verhandeln, jedoch lehne der konkurrierende „Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste“, in dem die wichtigsten Wettbewerber der Deutschen Post organisiert seien, Gespräche über einen neuen Mindestlohn ab.
Weiteren Angaben des Tagesspiegel zufolge seien in einer von ver.di in Auftrag gegebenen Studie der Input Consulting GmbH positive Auswirkungen des damaligen Postmindstlohns festgestelt worden. Nach Aussage des Studienleiters Claus Zanker seien die Löhne branchenweit um rund zehn Prozent gestiegen. Auch habe der Mindestlohn nicht zu mehr Geschäftsaufgaben oder Entlassungen geführt. Wenn, dann sei dies die Folge aus Fehlentscheidungen der Vorjahre gewesen.
Quellen: Reuters-Pressemeldung vom 21.09.2010
Der Tagesspiegel vom 22.09.2010
Weiterlesen: Input Consulting (2010): Die Anwendung des Postmindestlohns und seine Auswirkungen auf Löhne, Unternehmen, Wettbewerb und Arbeitsplätze in der Briefbranche, Stuttgart.