Proseminar Familien- und Erbrecht


Inhalt:
Im Wintersemester 2024/ 2025 bietet Prof. Dr. Dr. h.c. Volker Lipp ein Proseminar zum Familien- und Erbrecht an. Das Proseminar richtet sich an alle Interessierten, die eine vorbereitende Leistung anfertigen möchten, an alle Studierenden in BA-/MA-/LLM- Studiengängen sowie an Erasmus-Studierende. Das Proseminar ist thematisch eine Lehrveranstaltung im Rahmen des Schwerpunktbereichs 3 (Zivilrecht und Zivilrechtspflege). Die Teilnahme steht jedoch allen Studierenden ab dem 4. Fachsemester offen.

Zeit und Ort:
Der Termin zur Einführung und Themenverteilung findet am 22. Oktober 2024 um 14 Uhr c.t. im Gerichtslabor (Verfügungsgebäude Raum 0.112) statt. Die Teilnahme an diesem Termin ist für alle Teilnehmer verpflichtend. Nach Anfertigung der schriftlichen Arbeit wird das Proseminar in wöchentlichen Sitzungen im Laufe der Vorlesungszeit stattfinden, in denen die Teilnehmer ihre Vorträge halten werden.

Weitere Informationen:
Die Veranstaltung bietet allen Teilnehmern die Möglichkeit, die Anfertigung von Seminar- und Studienarbeiten und den mündlichen Vortrag zu üben. Jeder Teilnehmer wird eine schriftliche Arbeit im Umfang von 12 bis 15 Seiten anfertigen und einen mündlichen Vortrag von etwa 10 bis 15 Minuten halten. Es erfolgt eine individuelle Besprechung der schriftlichen Arbeit und des Vortrags.