24/06/2010: Bundesarbeitsgericht kippt die Tarifeinheit
Unter Verweis auf den in der Verfassung festgeschriebenen Grundsatz der Koalitionsfreiheit hat der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) geurteilt, dass es in deutschen Unternehmen künftig mehrere Tarifverträge nebeneinander geben darf. Der jahrzehntelange Grundsatz „Ein Betrieb - ein Tarifvertrag“ wurde damit für nichtig erklärt. Wie die Frankfurter Rundschau dazu berichtet, habe das Urteil in Politik und Wirtschaft „Entsetzen“ ausgelöst. So habe etwa der SPD-Vize-Fraktionschef Hubertus Heil vor den Folgen einer Zersplitterung der Tariflandschaft gewarnt, die das Risiko vermehrter Arbeitskämpfe und einer Spaltung von Belegschaften berge.
Gegenüber der FR gab der Arbeitrechtler und frühere BAG-Präsident Thomas Dieterich zu bedenken, dass die durch das Urteil bewirkte Stärkung der kleinen Spartengewerkschaften zu einer weiteren Lohnspreizung führen könne. Christliche Gewerkschaften könnten nun mit einem Unternehmen einen billigen Haustarif abschließen und so den Flächentarif unterlaufen.
Vertreter sowohl des Wirtschafts- als auch des Arbeitnehmerflügels der CDU hätten laut FR bereits dafür plädiert, die Tarifeinheit gesetzlich festzuschreiben. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hatten in Erwartung dieses Urteils bereits Anfang des Monats einen gemeinsamen Vorstoß unternommen, um die Tarifeinheit gesetzlich so zu regeln, dass sie auch für die Zukunft erhalten bleibt (siehe 05.06.2010).
Quellen: FR-online vom 23.06.2010
FR-online vom 24.06.2010