02/04/2012: Werkverträge in der Ernährungsindustrie
Lange hat die CDU nachdenken müssen (siehe 16.05.2011), um sich im November 2011 auf ihrem Parteitag auf das Ziel der Einführung eines Mindestlohns in abgespeckter Form verständigen zu können (siehe 15.11.2011). Nun hat sich die Unionsfraktion aus CDU und CSU laut Medienberichten auf ein dem CDU-Plan weitgehend ähnelndes Mindestlohnmodell geeinigt. Ansonsten aber bleibt alles beim Alten.
Geplant ist weiterhin nur eine Variante von „Mindestlohn light“. Wie der Spiegel meldet solle die von einer Kommission aus Arbeitgebern und Gewerkschaften festzulegende verbindliche Lohnuntergrenze nur für jene Branchen gelten, in denen keine Entgelttarifverträge existierten. Zudem erhalte das Gremium auch die Möglichkeit, Ausnahmen von der Lohnuntergrenze zu bestimmen. Ebenso sollen Differenzierungen nach Branchen, Regionen und Arbeitnehmergruppen möglich sein. Ein flächendeckender Schutz vor Lohndumping ist damit wie gehabt von der amtierenden Regierungskoalition nicht zu erwarten.
Ein Termin für die Einführung einer branchenübergreifenden verbindlichen Lohnuntergrenze steht sowieso in den Sternen, da sich die FDP einer Umsetzung des CDU/CSU-Modells wohl auch in Zukunft verweigern dürfte. Laut ZEIT online sähen die Liberalen keinen Regelungsbedarf. Die Schwesternparteien hätten "eine Lösung für ein nicht vorhandenes Problem" vorgelegt, habe der FDP-Arbeitsmarktexperte Johannes Vogel der Rheinischen Post erklärt. Die Union könne ihre Programmatik ändern wie sie will, habe Generalsekretär Patrick Döring die Haltung seiner Partei bekräftigt, „Auswirkungen auf das Regierungshandeln hat das nicht.“
Quellen: Spiegel Online vom 25.04.2012
ZEIT Online vom 26.04.2012
Weiterlesen: Eckpunktepapier der Arbeitsgruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Regelung einer allgemein verbindlichen Lohnuntergrenze.