28/01/2010: Gericht kippt Mindestlohn für Briefzusteller
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig ist die Mindestlohnregelung für Briefzusteller unwirksam. Das Gericht gab damit einer Klage der Post-Wettbewerber PIN und TNT sowie des Arbeitgeberverbandes "Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste" statt. Wie das manager magazin dazu berichtet, habe das Gericht das Urteil mit gravierenden Verfahrensfehlern begründet. Die Post-Wettbewerber seien nicht in der gesetzlich geforderten Weise angehört worden, als die Mindestlöhne für die Branche 2007 festgelegt wurden. Die privaten Zusteller hätten bereits über einen Tarifvertrag mit der Gewerkschaft "Neue Brief- und Zustelldienste" verfügt, der in den Mindestlohn-Entscheidungen nicht beachtet worden sei. Die Gewerkschaft habe zwar inzwischen per Gericht ihren Gewerkschaftsstatus verloren, aber die privaten Unternehmen seien nun trotzdem nicht mehr verpflichtet, den Mindestlohn zu zahlen.
Nach dem Urteil hätten die ersten Briefdienstleister bereits angekündigt, ihre Löhne zu senken, so das manager magazin weiter. Beispielsweise habe der private Post-Wettbewerber PIN Mail AG erklärt, von den 9,80 Euro Mindestlohn "unverzüglich" auf ein Lohnniveau von 8,50 Euro zurückzukehren. Ob die aktuelle Regierung aus Union und FDP eine neue Mindestlohnverordnung auf den Weg bringen werde, sei fraglich. Die FDP lehne den Mindestlohn kategorisch ab und habe sich im Koalitionsvertrag faktisch ein Veto-Recht im Kabinett gesichert.
Quelle: manager magazin vom 28.01.2010