30/07/2012: Reguläre Vollzeitbeschäftigung gewinnt 2011 leicht an Bedeutung
Ist die jahrelange Erosion des Normalarbeitsverhältnisses mittlerweile an Grenzen gestoßen? Nach Jahren eines vor allem von der Ausweitung atypischer Erwerbsformen getragenen Beschäftigungsaufbaus (siehe 16.12.2011) stieg zwischen 2008 und 2010 erstmals wieder die Zahl der regulär (in einem Normalarbeitsverhältnis) Beschäftigten stärker als die Zahl der atypisch Beschäftigten (siehe 10.03.2012). Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) hat sich dieser Trend auch im Jahr 2011 fortgesetzt.
Wie das Amt in einer Pressemeldung auf Basis von Ergebnissen des Mikrozensus mitteilt, sei die Zahl der Beschäftigten in einem Normalarbeitsverhältnis von 2010 auf 2011 um rund 610.000 Personen auf 23,67 Mio. gestiegen (dies ist ein leichtes Plus von 2,6 Prozent). Damit sei die Zahl der Normalbeschäftigten aber immer noch geringer als vor zehn Jahren (2001: 23,74 Millionen). Auch liege sie deutlich unter der von 1991 (26,83 Millionen). Die Zahl der atypisch Beschäftigten sei im gleichen Zeitraum nur um 80.000 Personen bzw. um 1,1 Prozent gestiegen. Mit insgesamt 7,92 Millionen Personen sei damit allerdings ein neuer Höchststand erreicht.
Der Anteil der regulären Vollzeitbeschäftigung an allen Erwerbsformen habe sich von 2010 auf 2011 nur leicht von 66,0 auf 66,2 Prozent erhöht, während der Anteil der atypisch Beschäftigten von 22,4 auf 22,1 Prozent gesunken sei.
Als Normalarbeitsverhältnis gilt eine unbefristete und sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung (mit einer wöchentlichen Arbeitszeit ab 21 Stunden) von Erwerbstätigen im Alter von 15 bis 64 Jahren, die direkt für ihren Arbeitgeber, also nicht über eine Zeitarbeitsfirma vermittelt, arbeiten. Zu den atypisch Beschäftigten werden in Abgrenzung zum Normalarbeitsverhältnis Erwerbstätige in befristeten, geringfügigen und Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen mit weniger als 21 Wochenstunden sowie solche in Zeitarbeit gezählt.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 263 des Statist. Bundesamtes vom 30.07.2012