Das Bild beschreibt, auf welchem Wege Ihre im Ausland erbrachten Leistungen für Ihr Studium in Göttingen anerkannt werden.

- Der Studierende geht zum/zur Erasmus Koordinator/in, um sich über die Anerkennung (Learning Agreement) zu informieren.
- Der Studierende trifft sich mit dem/der
um mögliche Kurse und deren Anerkennung zu besprechen. Das Learning Agreement wird angefertigt und unterzeichnet.Anerkennungsbeauftragten,
- Die Kurse auf dem unterzeichneten Learning Agreement entsprechen den Kursen auf dem Transcript of Records, dass Sie von der Partneruniversität erhalten haben. Ist dies der Fall gehen Sie mit beiden Dokumenten zum Prüfungsamt und beantragen die Anerkennung.
Die Kurse auf dem Transcript of Records entsprechen nicht den Kursen auf dem unterzeichneten Learning Agreement. Dann müssen Sie zum/zur Anerkennungsbeauftragten und die Kurseänderungen besprechen.
Es bleibt zu beachten, dass die Anerkennung freiwillig und kein Automatismus ist. Sie müssen dem Prüfungsamt mitteilen, welche der im Ausland erbrachten Leistungen Sie anerkannt haben wollen. Dies können auch einzelne Kurse sein.
Anerkennungsbeauftragte
Learning Agreement
Notenumrechnung von Leistungen aus dem Ausland
- Argentinien
- Australien
- Belgien
- Bhutan
- Brasilien
- Chile
- China
- China
- Costa Rica
- Dänemark
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Großbritannien
- Indien
- Iran
- Irland
- Island
- Israel
- Italien
- Japan
- Kanada
- Kolumbien
- Korea, Rep.
- Mexiko
- Nepal
- Niederlande
- Norwegen
- Philippinen
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Russland
- Schweden
- Schweiz
- Singapur
- Slowenien
- Spanien
- Südafrika
- Taiwan
- Türkei
- Tschechien
- Ungarn
- USA
- Vietnam