Grundkurs I im Bürgerlichen Recht

Dozentinnen
Prof. Dr. Barbara Veit
Prof. Dr. Renate Schaub

Zeit
Di 08:30-10:00 Uhr (Veit)
Di 14:00-16:00 Uhr (Schaub)
Mi 08:30-10:00 Uhr (Veit)

Raum
ZHG 102

Empfohlen
ab 1. Semester

Inhalt
Einführung in das BGB, Allgemeiner Teil des BGB (insb. Vertragsschluss, Willensmängel, Stellvertretung, beschränkte Geschäftsfähigkeit), Grundzüge des allgemeinen Schuldrechts (insb. Schadensrecht) und des Deliktsrechts einschließlich zugehöriger methodischer Grundlagen.

Klausuren
Es werden zwei Klausuren, eine davon als Semesterabschlussklausur angeboten.

Es können im Bereich "Klausuren - Bürgerliches Recht" für jede Klausur je 2 Leistungspunkte für die studienbegleitende Zwischenprüfung erworben werden. Die Prüfungstermine werden in der Vorlesung, an dieser Stelle und im Online-Anmeldesystem GAIUS rechtzeitig bekannt gegeben.

Der Prüfungstermin für die erste Klausur im Grundkurs I BGB ist der 04.06.2007, 11.00 - 13.00 Uhr in ZHG 011. Die Prüflinge werden gebeten, zwecks Eingangskontrolle rechtzeitig vor Klausurbeginn zu erscheinen. Einlass ist ab 10.00 Uhr.

Der Prüfungstermin für die zweite Klausur im Grundkurs I BGB ist der 26.07.2007, 10.00 - 12.00 Uhr in ZHG 011. Die Prüflinge werden gebeten, zwecks Eingangskontrolle rechtzeitig vor Klausurbeginn zu erscheinen. Einlass ist ab 09.00 Uhr.

Eine Anmeldung für alle Leistungsnachweise ist erforderlich und wird über das Online-Anmeldesystem GAIUS vorgenommen. Bitte beachten Sie unbedingt die Anmeldefristen! Eine nicht fristgemäß vorgenommene Anmeldung kann leider nicht berücksichtigt werden.

Rückgabe der ersten Klausur
Die erste Klausur des Grundkurses I BGB wird in der Vorlesung am Mittwoch, den 27.06.2007 (8.30 - 10.00 Uhr) zurückgegeben und besprochen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Remonstration nur einreichen kann, wer bei der Klausurbesprechung anwesend war.

Rückgabe der zweiten Klausur
Die zweite Klausur des Grundkurses I BGB wird im Rahmen der Vorlesung Grundkurs II BGB am Dienstag, den 16.10.2007 (08.30-10.00 Uhr, ZHG 008) zurückgegeben und besprochen. Dann werden die Ergebnisse auch in das GAIUS-System eingestellt. Bitte sehen Sie vorher von individuellen Rückfragen nach Einzelergebnissen ab. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Remonstration nur einreichen kann, wer bei der Klausurbesprechung anwesend war.

Remonstration: Die Zwischenprüfungsordnung sieht in § 9 Abs. 3 vor, dass offensichtliche Bewertungsfehler unverzüglich bei der Prüferin/dem Prüfer konkret und substantiiert schriftlich geltend zu machen sind. Die Voraussetzungen einer Remonstration für die zweite Klausur im Grundkurs I BGB sind im Einzelnen:
1. Teilnahme an der Besprechung der Klausur am 16.10.2007, 08.30-10.00 Uhr, ZHG 008 (Nachweis durch Lehrstuhlstempel). Dies ermöglicht Ihnen, ggf. Einwände in substantiierter Form gegen die Bewertung Ihrer Arbeit zu erheben. Bei krankheitsbedingter Verhinderung ist ein ärztliches Attest erforderlich.
2. Schriftliche Darlegung, der sich entnehmen lässt, worin Sie offensichtliche Bewertungsfehler Ihrer Arbeit sehen.
3. Eingang der Remonstration bis spätestens 23.10.2007 im Sekretariat des Lehrstuhls Schaub, Juridicum, Raum 132a (geöffnet 08.30-12.00 UHR) bzw. Poststempel dieses Tages.
Bitte berücksichtigen Sie bei der Entscheidung über eine Remonstration, dass alle von Frau Prof. Schaub unterzeichneten Klausuren, also insbesondere sämtliche nicht bestandenen Arbeiten, bereits einmal gegenkorrigiert worden sind.

Vorlesungsmaterialien