Sprachanforderungen und Sprachnachweise

Sprachanforderungen

  • Im Zeitpunkt der Bewerbung muss für Englisch mind. B1 nachgewiesen werden.
  • Je nach Gastuniversität können jedoch höhere Sprachanforderungen gestellt sein. Bitte schauen Sie daher hier nach, ob dies auf Ihre Wunschuniversität zutrifft: Liste der Sprachanforderungen der Partneruniversitäten

  • Für alle anderen Unterrichtssprachen reicht ein Sprachnachweis von A2 aus.

  • Sprachnachweis beim ZESS
  • Abiturzeugnis, soweit das Abitur 2020 oder später abgelegt wurde. Je nach Sprache gibt es dafür unterschiedliche Anforderungen (s. unten)
  • Anerkannte Sprachtests wie TOEFL, Cambridge English, DELE, DELF, etc. (s. unten)


Sprachnachweise

  • Abiturzeugnis: Hochschulzugangsberechtigung mit Verweis auf Anwendung „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)“
    Hochschulzugangsberechtigung ohne Verweis auf Anwendung „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)“ - Abitur (G8 und G9): Nachweis B2 Niveau, wenn Fremdsprache bis zum Abitur gelernt und ein Notendurchschnitt von mindestens gut in den letzten vier Schuljahren erreicht wurde
    - Abitur (G8): Nachweis B1 Niveau, wenn Fremdsprache mindestens 6 Schuljahre erfolgreich bis Klasse 11 gelernt wurde
    - Abitur (G9): Nachweis B1 Niveau, wenn Fremdsprache mindestens 7 Schuljahre erfolgreich bis Klasse 12 gelernt wurde
  • ZESS-Sprachnachweise für Auslandsaufenthalte auf Niveau B1. Hier finden Sie die Prüfungstermine der ZESS. Achtung: Ein Einstufungstest der ZESS ist kein gültiger Sprachnachweis!
  • „Cambridge English: Preliminary“ (PET)
  • IELTS Academic (min. Band 4)
  • TOEFL PBT (min. 487 Punkte)
  • TOEFL iBT (min. 57 Punkte)
  • UNIcert (min. Niveaustufe I)
  • TELC (min. B1)
  • Volkshochschul- oder Sprachinstitutnachweise ebenfalls möglich (min. B1)
  • Duolingo English Test (DET) (min. B1)
  • Der Sprachnachweis sollte nicht älter als drei Jahre sein, nur die Hochschulzugangsberechtigung kann vier Jahre alt sein.

  • Abiturzeugnis: Hochschulzugangsberechtigung mit Verweis auf Anwendung „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)“
    Hochschulzugangsberechtigung ohne Verweis auf Anwendung „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)“ - Abitur (G8 und G9): Nachweis B2 Niveau, wenn Fremdsprache bis zum Abitur gelernt und ein Notendurchschnitt von mindestens gut in den letzten vier Schuljahren erreicht wurde
    - Abitur (G8): Nachweis B1 Niveau, wenn Fremdsprache mindestens 6 Schuljahre erfolgreich bis Klasse 11 gelernt wurde
    - Abitur (G9): Nachweis B1 Niveau, wenn Fremdsprache mindestens 7 Schuljahre erfolgreich bis Klasse 12 gelernt wurde
  • ZESS-Sprachnachweise für Auslandsaufenthalte auf Niveau B1. Achtung: Ein Einstufungstest des ZESS ist kein gültiger Sprachnachweis!
  • DELE (min. B1)
  • TELC Español (min. B1)
  • DIE (min. B1)
  • Volkshochschul- oder Sprachinstitutnachweise ebenfalls möglich (min. B1)
  • Der Sprachnachweis sollte nicht älter als drei Jahre sein, nur die Hochschulzugangsberechtigung kann vier Jahre alt sein.

  • Abiturzeugnis: Hochschulzugangsberechtigung mit Verweis auf Anwendung „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)“
    Hochschulzugangsberechtigung ohne Verweis auf Anwendung „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER)“ - Abitur (G8 und G9): Nachweis B2 Niveau, wenn Fremdsprache bis zum Abitur gelernt und ein Notendurchschnitt von mindestens gut in den letzten vier Schuljahren erreicht wurde
    - Abitur (G8): Nachweis B1 Niveau, wenn Fremdsprache mindestens 6 Schuljahre erfolgreich bis Klasse 11 gelernt wurde
    - Abitur (G9): Nachweis B1 Niveau, wenn Fremdsprache mindestens 7 Schuljahre erfolgreich bis Klasse 12 gelernt wurde
  • ZESS-Sprachnachweise für Auslandsaufenthalte auf Niveau B1. Achtung: Ein Einstufungstest des ZESS ist kein gültiger Sprachnachweis!
  • DALF (min. B1)
  • DELF (min. B1)
  • TELC (min. B1)
  • Volkshochschul- oder Sprachinstitutnachweise ebenfalls möglich (min. B1)

  • Der Sprachnachweis sollte nicht älter als drei Jahre sein, nur die Hochschulzugangsberechtigung kann vier Jahre alt sein.

  • Frist zur Einreichung des Sprachnachweises

    • Grds. muss das geforderte Sprachniveau bis zum 31.01.2025 nachgewiesen und im MoveOn-Portal hochgeladen werden.
    • Sollten Sie diese Frist nicht einhalten können, senden Sie uns bitte eine Email an erasmus@jura.uni-goettingen.de.
    • Wichtig: Sollten Sie im Wintersemester an einem ZESS-Sprachkurs oder einem vom Romanischen Seminar teilnehmen, reicht es aus, wenn Sie die im Zeitpunkt der Bewerbung erforderlichen Sprachkenntnisse bis Ende Februar 2025 nachreichen.
    • Bei Bewerbungen für das Sommersemester 2026 müssen die Sprachnachweise bis spätestens 31.07.2025 eingereicht werden. Sollten Sie den benötigten Sprachnachweis Ende Januar 2028 noch nicht haben, laden Sie bitte unbedingt stattdessen ein Schreiben hoch, wie Sie bis wann das geforderte Sprachniveau erreichen werden.