Informationen über Organisation und Ablauf des Aufenthalts


Bitte beachten Sie auf jeden Fall auch die Informationen und Checklisten von Göttingen International.

Vor dem Aufenthalt

  • Bewerbungsunterlagen
  • Ort der Einreichung: MoveOn-Portal
  • Deadline: 31.01.2025 für das Studienjahr 2025/2026
  • Mitteilung der Auswahlergebnisse: Ende Februar per Email

  • Erfolgt über MoveOn.

  • Bei dieser Veranstaltung erhalten Sie Informationen zum weiteren Ablauf und bekommen die Möglichkeit, andere Studierende kennenzulernen, die mit Ihnen in dieselbe Stadt gehen werden.
  • Zeitpunkt: Für Studierende, die für das Studienjahr 25/26 einen Erasmusplatz erhalten haben, gibt es voraussichtlich Anfang Mai eine Infoveranstaltung zum weiteren Ablauf.

  • Nach der Nominierung bei der Partneruniversität, meldet sich diese meistens mit den nötigen Informationen.
  • Deadline: Je nach Partneruniversität unterschiedlich, bitte dort informieren.

  • Bei der Auswahl der Lehrveranstaltungen im Ausland beachten Sie bitte Folgendes:
  • Vorgabe der Universität. Es müssen min. 10 ECTS Credits im Ausland erbracht werden. Dazu zählen auch Sprachkurse. Sollten keine 10 ECTS Credits vorliegen, muss das Stipendium zurückgezahlt werden.
  • Vorgabe des LJPA/der Fakultät: Falls Sie Jura auf Staatsexamen studieren, müssen Sie pro Semester min. drei Fachkurse (keine reinen Sprachkurse) belegen und an je einer Prüfung teilnehmen. Von diesen drei Prüfungen müssen Sie nur eine bestehen. Andernfalls reicht auch ein Nachweis darüber aus, dass Sie an mindestens 8 Semesterwochenstunden teilgenommen und eine Prüfung bestanden haben.
  • Falls Sie im 2-Fächer-Bachelor studieren, müssen Sie min. drei Kurse belegen, jedoch muss nur einer davon juristischen Inhalts sein.
  • Teilweise haben die Partneruniversitäten abweichende Vorgaben. Sind diese strenger (mehr Credits, weniger oder keine Kurse an anderen Fakultäten), gelten diese. Ansonsten bleibt es bei den Vorgaben aus Göttingen.
  • Die Leistungen können sowohl schriftlich (Klausur oder Hausarbeit) als auch mündlich erbracht werden.
  • Die Sprache der Leistungen ist grundsätzlich egal. Sie müssen mehr als die Hälfte der Vorlesungen in der Sprache besuchen, die Sie als Unterrichtssprache angegeben haben. Sollten Sie alle Prüfungen auf Deutsch ablegen, erhalten Sie für den Aufenthalt keinen Sprachnachweis.

  • Mit dem Learning Agreement geben Sie die geplanten Lehrveranstaltungen an.
  • Die Veranstaltungen können während des Aufenthalts noch geändert werden (s. unten unter "ggf. Änderung des Learning Agreements").
  • Sie benötigen für das Learning Agreement drei Unterschriften (Erasmusbüro, Partneruniversität und Ihre eigene).
  • Online Learning Agreement (OLA): Es muss unbedingt das Online Learning Agreement werden. Sollten vereinzelt Partneruniversitäten nicht am OLA teilnehmen, melden Sie sich bitte per E-Mail beim Erasmus-Büro der Juristischen Fakultät und wir schicken Ihnen ein Dokument zu. Learning Agreements Vordrucke von anderen Universitäten werden von Göttingen International nicht akzeptiert! Wenn Sie Parternuniversitäten auf ihrem Vordruck bestehen, müssen Sie zwei Agreements erstellen.
  • Anleitung zum Ausfüllen des OLA
  • Anleitung zum Upload von Dokumenten im MoveOn-Portal
  • Ort der Einreichung: Erasmusbüro und Partneruniversität für Unterschrift, danach MoveOn-Portal
  • Deadline: Upload vollständig unterzeichnetes Dokument bis spätestens vier Wochen vor geplanten Studienbeginn im Mobilitätsportal.

  • Dieser Sprachtest dient lediglich zur Überprüfung Ihrer sprachlichen Entwicklung und stellt keine Grundlage für die Auswahl oder Annahme an der Partnerhochschule dar. Weder die Gastuniversität noch das Erasmusbüro haben Zugriff auf das Ergebnis.
  • Link kommt per Mail von Göttingen International, bei Fragen oder Problemen bitte direkt dorthin wenden.
  • Deadline: 1 Monat nach Erhalt des Zugangs der Mail

  • Während der Infoveranstaltung von Göttingen International können Sie Ihre Fördervereinbarung unterschreiben, wenn Sie schon ein Learning Agreement mit mindestens den Unterschriften von Ihnen und uns bei MoveOn hochgeladen haben.
  • Einladung kommt per Mail.
  • Zeitpunkt: Juli (für WiSe-Aufenthalt) und November (für SoSe-Aufenthalt)
  • Bei Fragen zum Grant Agreement wenden Sie sich bitte direkt an Göttingen International.

  • Ihnen steht es frei, ob Sie sich während des Erasmussemesters beurlauben lassen.
  • Die Beurlaubung bietet den Vorteil, dass Sie einen geringeren Semesterbeitrag zahlen müssen. Nachteil ist jedoch, dass Sie während des gesamten Semesters (inkl. Semesterferien) das Semesterticket nicht nutzen können. Da die Semesterzeiten im Ausland immer anders sind als in Deutschland, kann es also sein, dass Sie vor und/oder nach Ihrem Aufenthalt deswegen Einschränkungen haben.
  • Auch wenn Sie sich beurlauben lassen, können Sie nach Ihrer Rückkehr (!) Leistungen in Göttingen erbringen. Da eine selbstständige Anmeldung in FlexNow nicht möglich ist, wenden Sie sich deswegen bitte an studieren@jura.uni-goettingen.de.
  • Für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen spielt es in Niedersachsen keine Rolle, ob Sie beurlaubt sind oder nicht. Auch ist eine Beurlaubung unproblematisch im Hinblick auf den Freiversuch bei der Pflichtfachprüfung, da Sie die ganze Zeit (auch) in Göttingen eingeschrieben sind.
  • Wichtig: Sollten Sie vorhaben, nach dem Erasmussemester die Universität zu wechseln, erkunden Sie sich bitte rechtzeitig, ob in dem Bundesland eine Beurlaubung als Voraussetzung für die Anerkennung des Semesters für den "Freischuss" notwendig ist.
  • Voraussetzungen: Abgabe der Online-Nominierung (oder einer Bestätigung der Gastuniversität über den Aufenthalt) und des Antrags auf Beurlaubung bei der Studienzentrale am Wilhelmsplatz.
  • Hier finden Sie weitere Informationen zur Beurlaubung.
  • Deadline: Vor Antritt des Aufenthalts


Während des Aufenthalts

  • Sie können während Ihres Aufenthalts Ihr Learning Agreement ändern.
  • Tragen Sie dafür innerhalb Ihres Learning Agreements in der Tabelle A.2 ("During the Mobility") die Kurse, welche Sie wechseln und hinzufügen wollen, ein.
  • Sie benötigen dafür alle drei Unterschriften (Erasmusbüro, Partneruniversität & Ihre eigene) unterhalb der Tabelle "During the Mobility".
  • Beachten Sie, dass Sie min. drei juristische Kurse, welche insgesamt min. 10 Credits ergeben, belegen müssen.
  • Ort der Einreichung: E-Mail an das Erasmus-Büro der juristischen Fakultät sowie Hochladen im MoveOn-Portal
  • Deadline: 5 Wochen nach Studienbeginn

  • Falls Sie Ihren Aufenthalt verlängern wollen, prüfen Sie zunächst, ob der Erasmus-Vertrag mit Ihrer Partneruniversität auch für zwei Semester gilt.
  • Sie benötigen die Zustimmung vom Erasmusbüro, Göttingen International & der Partneruniversität. Bitten Sie die Partneruniversität um eine zustimmende E-Mail an das Erasmusbüro.
  • Deadline: zeitnah nach Ihrer Entscheidung

  • Falls Sie Ihren Aufenthalt abbrechen möchten, melden Sie sich im Erasmusbüro der Fakultät, Ihrer Partneruniversität und füllen das entspreche Formular in MoveOn aus.
  • Deadline: umgehend nach Ihrer Entscheidung

  • Dieses Dokument müssen Sie möglichst am letzten Tag Ihres Aufenthalts an der Partneruniversität unterzeichnen lassen.
  • Certificate of Stay - Vorlage
  • Ort der Einreichung: MoveOn-Portal
  • Deadline: 4 Wochen nach Ende des Aufenthalts


Nach dem Aufenthalt

  • Das Transcript of Records ist das Zeugnis über Ihre im Ausland erbrachten Leistungen.
  • Informieren Sie sich bei Ihrer Partneruniversität, ob das Transcript vor Ort von Ihnen abgeholt werden muss, an das Erasmusbüro geschickt oder an Sie gesendet wird.
  • Ort der Einreichung: MoveOn-Portal & Erasmusbüro
  • Deadline: 4 Wochen nach Ende des Aufenthalts

  • Verfassen Sie einen min. dreiseitigen Erfahrungsbericht über Ihren Aufenthalt. Dieser wird auf der Website für andere interessierte Studierende veröffentlicht. Schreiben Sie bitte nur dann Ihren Namen in den Erfahrungsbericht, wenn dieser auch im Internet veröffentlicht werden soll. Manche geben auch eine E-Mail-Adresse für Nachfragen interessierter Studierender an.
  • Ort der Einreichung: Erasmusbüro, per E-Mail (kein Ausdruck)
  • Deadline: zeitnah nach Ende des Aufenthalts

  • Online-Fragebogen im MoveOn-Portal ausfüllen.
  • Ort der Einreichung: MoveOn-Portal
  • Deadline: 4 Wochen nach Ende des Aufenthalts

  • Es ist nur die Immatrikulationsbescheinigung aus Göttingen für das Auslandssemester erforderlich.
  • Die jeweilige Immatrikulationsbescheinigung finden Sie im eCampus unter "Weitere Dienste" - "SB-Funktionen" - "Bescheide/Bescheinigungen".
  • Ort der Einreichung: MoveOn-Portal & Erasmusbüro
  • Deadline: zeitnah nach Aufenthaltsende

  • Der Link kommt nach Ende Ihres Aufenthalts automatisch per Mail (ggf. Spam-Ordner überprüfen). Bei Fragen oder Problemen bitte direkt an Göttingen International wenden.
  • Deadline: 45 Tage nach Zugang der Mail

  • Dieser Sprachtest dient lediglich zur Überprüfung Ihrer sprachlichen Entwicklung während des Aufenthalts.
  • Der Link kommt automatisch per Mail, es sei denn, Sie haben bereits beim 1. OLS-Test Muttersprachler-Niveau erreicht. Bei Fragen oder Problemen bitte direkt an Göttingen International wenden.
  • Deadline: einen Monat nach Zugang der Mail

  • Informationen zu der Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungen finden Sie hier.

  • Nach Ihrer Rückkehr können Sie auch in Deutschland an Prüfungen teilnehmen.
  • Sollten Sie bspw. vor Ende der Vorlesungszeit zurückkehren, können Sie sowohl an Klausuren der Großen Übungen teilnehmen als auch Hausarbeiten schreiben.
  • Voraussetzung: Formloser Antrag an studieren@jura.uni-goettingen.de
  • Außerdem ist es möglich, Praktika (auch während der Vorlesungszeit) zu absolvieren.