Wann muss nachgewiesen werden, dass das Orientierungspraktikum und die BQT I (also die beiden verpflichtenden klinischen Praktika) absolviert worden sind?
Dieser Nachweis muss bis zu 31. März des folgenden Jahres erbracht werden. Bis dahin ist die Zulassung zum Masterstudium auflösend bedingt.