Anfang November 2021 richtete Prof. Dr. Mann in seiner Funktion als Vorsitzender des Wissenschaftlichen Arbeitskreises Berufsrecht beim DWS-Institut in Berlin zum nunmehr bereits zwölften Mal eine Tagung zu Rechtsfragen des Rechts der Freien Berufe in Berlin aus. Nachdem in den letzten Jahren u.a. Themen wie Legal Tech oder interprofessionelle Berufsgenossenschaften behandelt wurden, ging es unter dem Titel "Bedeutung und Gefährdung der beruflichen Verschwiegenheitspflicht“ dieses Mal um die für bestimmte Freie Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer wesensbestimmende berufliche Verschwiegenheitspflicht. Diese Verschwiegenheitspflicht ist als rechtsstaatlich fundierte Maßgabe nicht nur ein Recht der Berufsgeheimnisträger, sondern mehr noch deren Pflicht gegenüber dem Bürger, die ihm auferlegt wird, um subjektive Rechte der Bürger gegen den Staat abzusichern. Erst die Verschwiegenheitspflicht ermöglicht das für bestimmte Freie Berufe kennzeichnende besondere Vertrauensverhältnis gegenüber Mandanten, Patienten oder Auftraggeber.

In den letzten Jahren sind aber zunehmend Bestrebungen des EU- und deutschen Gesetzgebers festzustellen, die darauf abzielen, diese traditionelle Verschwiegenheitspflicht von Berufsgeheimnisträgern zu durchbrechen oder aufzuheben. Gerade bei den rechtsberatenden Berufen besteht die Gefahr, dass die Einschränkungen des verfassungsrechtlich geschützten Vertrauensverhältnisses in ihrer Summe dazu führen, dass die Bürger sich nicht mehr in einem geschützten und insofern „staatsfreien“ Raum sachgerecht beraten oder verteidigen lassen können.

Die Veranstaltung im Auditorium Friedrichstraße haben 79 Personen in Präsenz besucht, daneben wurde die Veranstaltung als Livestream im Internet übertragen, wodurch sich etwa auch online-Teilnehmer aus Österreich an der abschließenden Diskussionsrunde beteiligt haben. Weitere Informationen, Fotos und ein Video der kompletten Veranstaltung finden sich auf der Website des DWS-Instituts.