Soziale Dimension des Europäischen Unionsrechts

Das Forschungsvorhaben

Die Europäische Union ist trotz ihrer binnenmarktpolitischen Zielsetzung zugleich auch eine soziale Union. Ziel des Projektes ist es, anhand der Untersuchung europäischer Rechtsprechung die soziale Dimension des Europäischen Unionsrechts zu rekonstruieren. Aus dieser Rekonstruktion sollen Rückschlüsse gezogen werden, wie die soziale Dimension, welche gegenüber der Marktdimension ins Hintertreffen geraten ist, gestärkt werden kann.

In der Europäischen Rechtsprechung lässt sich trotz vieler Urteile, welche Marktrechte zulasten sozialer Rechte durchsetzen, keine fundamental marktradikale Tendenz feststellen, so dass die Vermutung naheliegt, dass die Umstände der Entscheidung maßgeblichen Einfluss darauf haben, ob die soziale Dimension in der Rechtsprechung des EuGH hinreichend berücksichtigt wird.

Im Rahmen einer rechtwissenschaftlichen und politikwissenschaftlichen Auswertung der systemprägenden Rechtsprechung soll untersucht werden, welche Faktoren einen Einfluss auf die Berücksichtig der sozialen Dimension haben können. Mithilfe dieser Ergebnisse sollen Wege zur Neujustierung der Gewichtung zwischen Marktrechten und sozialen Rechten gesucht werden.

Für die politikwissenschaftliche Untersuchung der außerrechtlichen Einflüsse auf die Unionsrechtsprechung besteht eine Kooperation mit Dr. Andreas Hofmann von der Freien Universität Berlin. Das Projekt ist Teil der Forschungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung.

Abschlusstagung zum Forschungsprojekt

Am 10. Oktober 2024 hat die Abschlusstagung zum Projekt „Die soziale Dimension des europäischen Unionsrechts“ in Göttingen stattgefunden. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurden die Forschungsergebnisse erstmalig vorgestellt und zur Diskussion gestellt.

Dr. Esra Özen L.L.M. (Göttingen) und Philipp Hobein stellten dabei die Perspektiven der sozialen Dimension in der Rechtsprechung des EuGH zum Massenentlassungs-, Betriebs- und Urlaubsrecht, sowie zum kollektiven Arbeitsrecht vor. Dr. Andreas Hofmann zeigte unter der Fragestellung „Wie arbeitnehmerfreundlich ist der EuGH?“ empirische Perspektiven auf die Rechtsprechung des EuGH in sozialen Fragen auf. Im Anschluss stellte Prof. Dr. Olaf Deinert die auf der Grundlage der vorangegangenen Forschung von ihm entwickelten Vorschläge zur Stärkung der sozialen Dimensionen im Europäischen Unionsrecht vor. Zum Abschluss der Veranstaltung wurden die Ergebnisse der Forschung auf einem von Prof. Dr. Miriam Hartlapp moderieten Podium zur Diskussion gestellt. Diskutantinnen und Diskutanten auf dem Podium waren: Prof. Dr. Ninon Colneric, Prof. Dr. Olaf Deinert, Dr. Andreas Hofmann, Prof. Dr. Susanne K. Schmidt, Dr. Regine Winter und Prof. Dr. Reingard Zimmer.

Die Veröffentlichung der Forschungsergebnisse ist in Arbeit. Das Programm der Abschlusstagung finden Sie hier.