Deutsche Forschungsgemeinschaft fördert Göttinger Graduiertenkolleg
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert die Einrichtung des Graduiertenkollegs (GRK) „Mobilitätsrechte im globalen Kontext multipler Krisen“ an der Universität Göttingen unter Beteiligung der Sozialwissenschaftlichen Fakultät.
In krisenhaften Zeiten wie diesen ist die Zahl der Menschen, die vor Krieg oder Verfolgung fliehen müssen, so hoch wie nie. Gleichzeitig wird Migration selbst zunehmend als gesellschaftliche Krise problematisiert. Das Graduiertenkolleg bringt zwölf Forschende der Philosophischen, der Sozialwissenschaftlichen und der Juristischen Fakultät der Universität Göttingen zusammen, um in Promotionsprojekten der Frage nachzugehen, wie in diesem Zusammenspiel aus Migration und Krise Mobilitätsrechte weltweit unter Druck geraten, aber auch stabilisiert werden können. Der interdisziplinäre Austausch ermöglicht es zu untersuchen, wie Migrationsbewegungen mit Rechten ausgestattet und reguliert werden. Er zeigt aber auch auf, dass Recht selbst Gegenstand gesellschaftlicher Debatten ist und wie über Recht Politik gemacht wird.
„Die Entwicklung eines Ansatzes, der Rechts- und Migrationsforschung im Sinne eines interdisziplinären Dialogs im Rahmen der Ausbildung von Promovierenden miteinander verbindet, ist im deutschen Raum einzigartig“, sagen die GRK-Sprecherinnen Prof. Dr. Sabine Hess vom Institut für Kulturanthropologie/Europäische Ethnologie und Prof. Dr. Angela Schwerdtfeger von der Juristischen Fakultät. „Wir wollen dazu beitragen, eine rechtliche Perspektive in der empirischen Migrationsforschung zu etablieren. Nachwuchsforschende gelangen so zu einem differenzierteren und kompletteren Verständnis davon, wie Recht und Gesellschaft sich gegenseitig bedingen.“ Dabei können sie vom Austausch mit zwei assoziierten hochrangigen Richterinnen und internationalen Forschenden profitieren. Zusätzliche Vernetzungsmöglichkeiten bietet das Forschungsumfeld des Zentrums für Globale Migrationsstudien der Universität Göttingen. Für das GRK sind Fördermittel in Höhe von mehr als 7 Millionen Euro beantragt, die Laufzeit beträgt fünf Jahre.