#1 Unialltag mit Pflegeverantwortung – Wir starten ins Thema
Wir machen einen Podcast über die Vereinbarkeit von Beruf, Studium und Pflegeverantwortung in und an der Universität Göttingen. Wir, das sind Katrin Hansmann und Kristina Kräft, Mitarbeiterinnen im FamilienService der Universität Göttingen. Im Podcast soll es darum gehen, Regelungen verständlich zu erklären, Prozesse an unserer Universität zu beschreiben, Tipps zu geben und Anlaufstellen zu benennen, aufmerksam zu machen auf die Herausforderungen von Vereinbarkeit und zu sensibilisieren. Letztendlich möchten wir auch Menschen ermutigen, über das wichtige Thema „Pflegeverantwortung“ zu sprechen, indem wir es selber tun.
Definition Pflegebedürftigkeit:
„Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – und mit mindestens der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen.“ (BGM: Pflegebedürftigkeit , Zugriff am 22.11.2024)„Pflegebedürftig im Sinne des SGB XI sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen (§ 14 Abs. 1 SGB XI). Generelle Voraussetzung für die Erfassung als Pflegebedürftige oder Pflegebedürftiger ist die Entscheidung der Pflegekasse beziehungsweise des privaten Versicherungsunternehmens über das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung der Pflegebedürftigen zu den Pflegegraden 1 bis 5.“ (Bundeszentrale für politische Bildung, Zugriff am 22.11.2024)
Zahl der Pflegebedürftigen:
Im Dezember 2021 waren es 4,96 Millionen Pflegebedürftige (Statistisches Bundesamt, 2024). Pflegebedürftige im Sinne dieser Statistik sind Menschen, die Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen. Die vorausberechnete Zahl der Pflegebedürftigen lt. Statistisches Bundesamt (2024) liegt 2035 bei 6,3 Millionen Pflegebedürftigen (+27 % gegenüber 2021),2055 bei 7,6 Millionen (+53 % gegenüber 2021),
2070 bei 7,7 Millionen (+55 % gegenüber 2021).
(Statistisches Bundesamt, Zugriff am 22.11.2024)