Krankheit / Verhinderung bei ZESS-Kursen

    Setzt die Modulbeschreibung den Nachweis einer regelmäßigen und aktiven Teilnahme voraus, werden Studierende, die zu Kursbeginn nicht erscheinen, von der ZESS in FlexNow vom Kurs abgemeldet. (Siehe Prüfungsordnung der ZESS § 5 Abs. 5).

    Ohne Entschuldigung:
    Studierende, die bei Kursbeginn mehr als 60 Minuten der ersten Unterrichtseinheit ohne Benachrichtigung über das Entschuldigungsformular fehlen, werden von der ZESS in FlexNow vom Kurs abgemeldet und erhalten im nächsten Losverfahren die niedrigste Priorität.

    Mit Entschuldigung:
    Möchten Sie trotz Fehlens zu Kursbeginn gerne am Kurs teilnehmen, müssen Sie Ihre Abwesenheit mindestens 3 Stunden vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde ankündigen. Bitte nutzen Sie hierfür das Entschuldigungsformular. In diesem Fall werden Sie nicht abgemeldet.
    In Krankheitsfällen reichen Sie bitte unverzüglich (innerhalb von drei Werktagen) einen ärztlichen Nachweis mithilfe des Entschuldigungsformulars ein. Da wir als Universität keine Möglichkeit zur Abrufung digitaler Krankmeldungen von Studierenden haben, lassen Sie sich bitte von Ihrem Arzt einen Papierausdruck geben.
    Setzt die Modulbeschreibung den Nachweis einer regelmäßigen und aktiven Teilnahme voraus, so sind die Studierenden zur Anwesenheit an allen ausgewiesenen Lehrveranstaltungsterminen verpflichtet; die Teilnahmepflicht gilt ab der Anmeldung zur Lehrveranstaltung. (Siehe APO § 15 Abs. 5)

    Es gelten die nachfolgenden Abwesenheitsregelungen:

    Bei einer Lehrveranstaltung mit 4 SWS sind Fehltermine von acht Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, bei einer Lehrveranstaltung mit 2 SWS vier Unterrichtseinheiten à 45 Minuten als Fehltermine zulässig (ohne ärztlichen Nachweis). Die Fehlzeit gilt als „unentschuldigt“.

    Bei krankheitsbedingter Abwesenheit füllen Sie bitte unverzüglich (innerhalb von drei Werktagen) das Entschuldigungsformular aus (ärztlicher Nachweis erforderlich). Da wir als Universität keine Möglichkeit zur Abrufung digitaler Krankmeldungen von Studierenden haben, lassen Sie sich bitte von Ihrem Arzt einen Papierausdruck geben. Die Fehlzeit gilt als „entschuldigt“.

    Wenn es sich bei der Kursteilnahme an der ZESS um eine Pflichtveranstaltung handelt und parallel eine weitere Pflichtveranstaltung mit Anwesenheitspflicht besucht wird, bitten wir ebenfalls das Entschuldigungsformular auszufüllen (Nachweis über die Anwesenheitspflicht der anderen Lehrveranstaltung erforderlich).

    Dies betrifft derzeit folgende Studiengänge in Verbindung mit dem aufgeführten Modul:

    • Studierende der „Biologie“ sowie „Biologische Diversität und Ökologie“: Scientific English I

    in Abhängigkeit der jeweiligen Studienordnung. Die Fehlzeit gilt als „entschuldigt“.

    Sollten die entschuldigten Fehltermine über die oben genannte erlaubte Fehlzeit hinausgehen, ist als Voraussetzung zur Zulassung zu der Prüfung eine Ersatzleistung zu erbringen (in Rücksprache mit dem*der Koordinator*in des jeweiligen Bereichs).

    Sofern die unentschuldigten Fehltermine über die oben genannte erlaubte Fehlzeit hinausgehen, sind Sie nicht mehr prüfungsberechtigt und erhalten für das nächste Losverfahren die niedrigste Priorität.
    Bitte füllen Sie im Krankheitsfall bei Prüfungen unverzüglich das Entschuldigungsformular aus (ärztlicher Nachweis erforderlich). Da wir als Universität keine Möglichkeit zur Abrufung digitaler Krankmeldungen von Studierenden haben, lassen Sie sich bitte vom Arzt einen Papierausdruck geben und laden Sie diesen hoch.

    Wenn eine Überschneidung einer Prüfung an der ZESS und einer weiteren Prüfung nicht vermeidbar ist, füllen Sie bitte das Entschuldigungsformular aus (Nachweis über die weitere Prüfung erforderlich).

    Sie erhalten die Möglichkeit an der Nachholprüfung teilzunehmen. Melden Sie sich hierfür bitte zu den entsprechenden Fristen über FlexNow an!