Internationale Partnerschaftsvereinbarung
Abhängig von dem Zweck der Zusammenarbeit gibt es verschiedene Arten von schriftlichen Vereinbarungen, die in Betracht gezogen werden können:
Letters of Intent (LoI)
Memorandum of Understanding (MoU)
Studierendenaustauschvereinarungen
Ausauschvereinbarungen für Forschende, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Partnerschaftsvereinbarungen auf Universitäts-, Fakultäts- oder Institutsebene
Abkommen auf zentraler Ebene: Mit der Zustimmung des Präsidiums können Abkommen auf zentraler Ebene abgeschlossen werden, wenn der Studirendenaustausch mindestens drei Fakultäten umfasst, und die Partnerschaft nicht direkt einem Institut oder Fakultät zugewiesen ist.
Abkommen auf Fakultäts- oder Institutsebene: Ein Abkommen auf Fakultäts- oder Institutsebene wird empfohlen, wenn nur eine Fakultät/ein Institut an der internationalen Zusammenarbeit interessiert ist oder eine Fakultät/ein Institut des internationalen Partners.
Bei jeder Kooperationsvereinbarung benennen beide Parteien eine Partnerschaftsbeauftragte oder einen Partnerschaftsbeauftragten, die oder der für die vereinbarte Zusammenarbeit verantwortlich ist. Die oder der Partnerschaftsbeauftragte bestimmt die Priorisierung der Partnerschaft in Absprache mit Kolleginnen und Kollegen, die an der Austausch beteiligt sind, und veranlasst die Zuweisung von verfügbaren Mitteln.
Die Sprache für Partnerschaftsvereinbarungen ist Englisch oder Deutsch. Im Falle von anderen Sprachversionen ist nur die englische Version (oder die deutsche Version, wenn der Partner dies akzeptiert) rechtlich bindend.
Das Team des Bereichs Internationale Beziehungen stellt Vorlagen bereit, die rechtlich geprüft wurden und, wenn der Partner einverstanden ist, sofort verwendet werden können.
Wenn Dokumente verwendet werden, die nicht den Göttinger Vereinbarungsvorlagen entsprechen, müssen diese einer rechtlichen Überprüfung unterzogen und, wenn nötig, mit der Partneruniversität verhandelt werden. Das Team des Bereichs Internationale Beziehungen koordiniert diesen Prozess und kümmert sich um die notwendigen Unterschriften, sobald die Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen sind.
Alle beabsichtigten Kooperationenmit Institutionen in Ländern, in denen die akademische Freiheit stark eingeschränkt ist oder gar nicht existiert (Klassifizierung basierend auf dem Akademischen Freiheitsindex), müssen einer umfassenden Überprüfung unterzogen werden.
Was bedeutet das? Wer ist verantwortlich? Welche Ressourcen stehen zur Verfügung? Was könnte eine Richtlinie für diese Überprüfung aussehen?
Bei Fragen wenden Sie sich an: international@uni-goettingen.de