Ansprechpartnerin für die Anerkennung von Prüfungsleistungen anderer Universitäten aus dem In- und Ausland ist Frau Dr. Nuria Brinkmann.


Wechsel der Hochschule:




Anerkennung von externen Prüfungsleistungen (außer Praktika!)


  • 1. Anerkennung von Leistungen aus vorherigen Studiengängen und/oder im Ausland erbrachte Leistungen (Erasmus, GEP usw.) für den freien Wahlbereich oder als freiwillige Zusatzleistung:

  • Bitte stellen Sie für jedes Modul bzw. jede Leistung einen eigenen Antrag! Es sind folgende Schritte einzuhalten:

    • Ausfüllen des Anerkennungsformulars im eCampus (=> Anleitung). Bitte für die Anerkennung hier immer Leistungen des eigenen Studiengangs angeben, keine Schlüsselqualifikationen/ZESS-Kurse (z. B. "Studienfach => Psychologie (Bachelor of Science)", "Studienabschnitt => Bachelor 2. Studienabschnitt", "Fachgruppe => Freier Wahlbereich ODER Freiwillige Zusatzprüfungen")!

    • Bei externen Leistungen (nicht Uni Göttingen/UMG/Partneruni Psychologie Erasmus+) Vorlage des Leistungsnachweises (in Papierform) im Original oder beglaubigt im Studienbüro (kein Scan per Mail!)

    • Bei Leistungen, die als äquivalent zu hiesigen Modulen angerechnet werden sollen: Bestätigung des hiesigen Fachvertreters/Modulverantwortlichen bezüglich der Äquivalenz (per Email an das Studienbüro senden)



    Leistungen, die als äquivalent zu hiesigen (Wahl)Pflichtmodulen angerechnet werden sollen, müssen mit Note eingetragen werden!


  • 2. Verschieben von Schlüsselkompetenzen in den freien Wahlbereich oder in den Bereich freiwilliger Zusatzleistungen, Streichung von Noten aus externen Modulen:

  • Bitte wenden Sie sich direkt an das Prüfungsamt!



    Notenumrechnungen

    Ausländische Noten werden von uns nach den Vorgaben von anabin, ansonsten nach der Bayerischen Formel umgerechnet:

    Notenumrechnung Bayerische Formel




    Für die Anerkennung von Praktika für den Master sind folgende Unterlagen im Studienbüro einzureichen: