MINDESTLÖHNE:




17/12/2013:
Schwarz-Grün einigt sich auf Tariftreuegesetz für Hessen

Mit Sachsen und Bayern gehört Hessen zu den letzten Bundesländern, die noch kein landesspezifisches Vergabegesetz mit Tariftreueregelung erlassen haben. Das soll sich nach dem Willen der künftigen hessischen Koalitionspartner ändern. Auch eine vergabespezifische Mindestlohnregelung soll in das Gesetz aufgenommen werden.

Einem Bericht von zufolge hätten sich CDU und Grüne in den Koalitionsverhandlungen auf ein Tariftreuegesetz geeinigt. Danach sollen staatliche Stellen in Hessen Aufträge künftig nur noch an Firmen vergeben, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlten. In nicht tarifgebundenen Branchen müsse ein Mindestlohn von zunächst 8,50 Euro garantiert sein. Das neue Mittelstands-, Tariftreue- und Vergabegesetz solle für alle öffentlichen Auftraggeber gelten. Es binde also nicht nur Landesbehörden, sondern auch die Kommunen und deren Eigenbetriebe. Hessen wäre damit das vierzehnte Bundesland, das bei der Vergabe öffentlicher Aufträge die Einhaltung von Tarifstandards zur Bedingung gemacht hat.

Quellen:
FR-Online vom 16.12.2013
WSI-Tarifarchiv: Tariftreueregelungen in Deutschland, November 2013.