MINDESTLÖHNE:




19/03/2015:
Nur zwölf Prozent aller Betriebe von Mindestlohneinführung betroffen

Was wurden für Horrorszenarien im Vorfeld der Mindestlohneinführung an die Wand gemalt. Nun wird immer deutlicher, dass die negativen Auswirkungen des allgemeinen Mindestlohns doch sehr begrenzt sind und offensichtlich auch bleiben. Unter den (bisher) nicht eingetretenen Effekten sind auch einige Überraschungen.


 


Eine Überraschung hält z.B. eine heute veröffentliche Analyse des IAB-Betriebspanels bereit. Danach wären nur zwölf Prozent der Betriebe mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von der neuen Lohnuntergrenze betroffen. Der Anteil von Beschäftigten, die vom Mindestlohn profitieren fällt aufgrund der Erhebungsmethode mit 4,4 Prozent aber zu gering aus.


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