AUFSTOCKER:
31/01/2014:
Neue Zahlen zu den voll- und teilzeitbeschäftigten Aufstockern
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hatte wegen einer Umstellung im Meldeverfahren zur Sozialversicherung in ihrer statistischen Berichterstattung über sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitslosengeld II-Bezieher (Aufstocker) die Differenzierung nach Vollzeit und Teilzeit zeitweise ausgesetzt. Seit Dezember 2012 liegen nun wieder für voll- und teilzeitbeschäftigte Aufstocker getrennt ausgewiesene Zahlen vor. Wie sich zeigte, hat die genauere statistische Erfassung (u.a. der Arbeitszeit) grob gesagt dazu geführt, dass ein erheblicher Teil der vormals als vollzeitbeschäftigt eingestuften Aufstocker zur Gruppe der Teilzeitbeschäftigten zugeschlagen werden musste. Als svpfl. teilzeitbeschäftigt gilt im Meldeverfahren zur Sozialversicherung allerdings jeder Beschäftigte, dessen Arbeitszeit geringer ist als tariflich bzw. betrieblich üblich, was zum Beispiel schon dann der Fall ist, wenn die Arbeitszeit auf 90 Prozent der tariflich oder betrieblich üblichen Arbeitszeit reduziert wird.
Anlässlich der veränderten Ergebnisse hat die BA jetzt eine Hintergrundinformation veröffentlicht, die nicht nur über die Umstellungseffekte informiert, sondern auch folgende weitere Strukturdaten zu den beiden Aufstockergruppen enthält:
Quelle:
Bundesagentur für Arbeit (2014): Hintergrundinformation: Neue Ergebnisse zu sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitslosengeld II-Beziehern in Vollzeit und Teilzeit (Jan. 2014), Nürnberg.