Bachelorstudiengang Rechtswissenschaften (LL.B.) vollintegriert in den Studiengang Rechtswissenschaften
Das Studium kann grundsätzlich nur bei gleichzeitiger Immatrikulation in den Staatsexamensstudiengang aufgenommen werden. Demgemäß gelten grundsätzlich dieselben Voraussetzungen, die auch für diesen gelten.
Die Immatrikulation kann nach erfolgreich abgeschlossener Zwischenprüfung frühestens ab dem 4. Fachsemester beantragt werden.
Es müssen mindestens zwei Semester in Göttingen studiert werden, um den Titel des Bachelors erhalten zu können. Studierende, die das Studium der Rechtswissenschaft ab Wintersemester 2021/22 begonnen haben, können sich für den LL.B immatrikulieren.
Die Fachsemester werden im Staatsexamensstudiengang und im LL.B. fortgeschrieben. Alle erbrachte Leistungen werden von Amts wegen angerechnet. Für externe Bewerber gilt das nur dann, wenn die Leistungen gleichwertig sind. Ein gesonderter Antrag auf Anerkennung ist nicht erforderlich.
Sobald Sie die Voraussetzungen für die Zeugniserstellung erfüllen, können Sie den Antrag auf Ausstellung des Bachelorzeugnisses stellen. Dazu nutzen Sie bitte das Antragsformular.
Die Anerkennung erfolgt im Laufe des Immatrikulationssemesters. Da das Verfahren für jeden Studierenden individuell durchgeführt und aufgrund der heterogenen Datenlage nicht automatisiert werden kann, wird die Bearbeitung in der Regel etwas Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten daher von Rückfragen den Bearbeitungsstand betreffend abzusehen.