Die Katholische Hochschulgemeinde Göttingen veranstaltet zusammen mit dem Zentrum für Medizinrecht eine Podiumsdiskussion zum Thema:
Dem Recht und insbesondere dem Strafrecht liegt das Prinzip der Schuldfähigkeit zu Grunde. Danach ist jeder für seine Taten selbst verantwortlich und kann sich bewußt für und gegen das (Un-)recht entscheiden.
Doch welche Aussagen lassen sich darüber angesichts der Erkenntnisse der modernen Hirnforschung noch treffen? Sind wir wirklich frei in unserem Wollen? Oder ist tatsächlich alles, was wir tun und wofür wir uns entscheiden, schon von vornherein nach neurobiologischen Prozessen festgelegt und daher vorbestimmt? Was bedeutet eigentlich der freie Wille? Welche Folgen haben die Erkenntnisse der modernen Hirnforschung für unsere Gesellschaft, unser Moral- und Selbstverständnis und für unser Strafrecht? Kann man einen Menschen noch verantwortlich machen für eine Tat, gegen die er sich nicht entscheiden konnte? Kann noch von Schuld gesprochen werden, wenn der Mensch möglicherweise gar nicht anders handeln kann? Ist das alltägliche Empfinden von Willens und Entscheidungsfreiheit nur eine Illusion?
Diese Fragestellungen werden im Rahmen der Podiumsdiskussion erörtert.
Dienstag, 12. Mai 09
Beginn: 20.15 Uhr
Katholische Hochschulgemeinde Göttingen (khg) Kurze Str. 13
Der Verlauf des Abends sieht wie folgt aus:
Kurze Begrüßung durch die khg
Einführung ins Thema: Marc Waschkewitz, Mitarbeiter am Zentrum für Medizinrecht, Univ. Göttingen
Teilnehmer des Podiums:
Prof. Dr. Gunnar Duttge, Juristische Fakultät, Zentrum für Medizinrecht, Göttingen
PD Dr. habil. Alfred Simon, Akademie für Ethik in der Medizin, Göttingen
Prof. Dr. Dr. Alexander Lohner, Moraltheologe, Kassel
Prof. Dr. Jürgen Müller, Chefarzt Forensische Psychiatrie, Göttingen
Moderation: Matthias Heinzel, Göttinger Tageblatt