Prof. Dr. Mann berät bei der Rückholung radioaktiver Abfälle
Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz hat Ende August
einer Bietergemeinschaft bestehend aus drei Anwaltskanzleien sowie Prof. Dr. Thomas Mann
den Auftrag für die Rechtsberatung des Ministeriums für den Weiterbetrieb der Schachtanlage
Asse II einschließlich einer Rückholung radioaktiver Abfälle erteilt. Nach heutigem
Planungsstand soll die Rückholung der Abfälle im Jahr 2033 beginnen. Gegenwärtig schätzen
die Beteiligten die Kosten für die Vorbereitung der Rückholung bis 2033 auf rund 4,7
Milliarden Euro.
Das Gesamt-Genehmigungsverfahren stellt alle Beteiligten vor große juristische
Herausforderungen. Es handelt sich um ein Bündel von Anträgen, die von der
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH teils parallel, teils zeitlich gestaffelt eingereicht
werden sollen. Dabei ergeben sich zahlreiche Abgrenzungsfragen vor allem zwischen Atom-,
Strahlenschutz- und Bergrecht sowie dem Recht der Umweltverträglichkeitsprüfung. Vor dem
Hintergrund der bewegten Historie der ASSE, die zunächst als eine Forschungsanlage des
Bundes unter Berg- und Strahlenschutzrecht betrieben und erst später in das Atomrecht
überführt wurde, dürften die höchst komplexen Zulassungsverfahren auch ganz besonders im
Fokus der Öffentlichkeit stehen.