Jugendmedienschutzrecht

Im Sommersemester 2012 wird eine Lehrveranstaltung zum Jugendmedienschutzrecht mit Bezügen zum Medienstrafrecht
angeboten.


Der Jugendmedienschutz ist ein Rechtsgut mit Verfassungsrang und ein gleichermaßen wichtiges wie auch hochaktuelles Gemeinschaftsanliegen.


Aber wie schützt man Kinder und Jugendliche effektiv vor für sie gefährlichen Inhalten in den Medien? Wie lässt sich ein gerechter, vor allem verfassungskonformer Ausgleich zwischen dem Schutzauftrag zugunsten der Jugend bzw. Gesellschaft einerseits und der Achtung von Souveränität und Rezeptionsautonomie Erwachsener andererseits gewährleisten? Und welche Rolle kommt hierbei neben der Vermittlung von Medienkompetenz dem Modell der Anreizregulierung und dem Modus der Governance zu?

Mit diesen und weiteren zentralen Fragen zum Jugendschutz in den Medien befasst sich die Lehrveranstaltung.


Zeit: Montag, 14.00 – 17.00 Uhr
Ort: ZESS – Hörsaal AP 26 (1.113)
Vorlesungsbeginn: 16.04.2012 (insgesamt neun Termine)


Es handelt sich hierbei gleichzeitig um eine Lehrveranstaltung im Wahlbereich des Schwerpunktbereichs 4 „Privates und Öffentliches Medienrecht“, welche auch die Möglichkeit zur Anfertigung einer Schwerpunktbereichsklausur beinhaltet.